wenn mir Herr Blumhof ebenso vorteilhaft als praktischer Chemiker und Technologe bekannt wäre, wie ich ihn als Literator und Gelehrter in diesen Fächern schätze..., glaube ich ohne Umstand behaupten zu dürfen, daß Herr Blumhof der Universität als Lehrer nützen könne...“ (Dr. Schmidt)
Dr. Blumhof hat in der schriftstellerischen Welt so viel Namen, daß nicht zu besorgen steht, es möge im Ausland Befremden erregen, wenn ihm auf hiesiger Akademie zu lehren verstattet wird.-ihm je- doch die Erlaubnis des Lehrens zu versagen, ohne ihn erprobt zu ha- ben, dazu finde ich keinen Grund, teils, weil ich glaube, man solle dieselbe niemandem versagen, indem der Staat sich dadurch noch zu keiner Beförderung verbindlich macht, teils, weil zu wünschen ist, daß ein Mann, der wie Dr. Blumhof vom Staat eine Pension bezieht, ohne Dienste zu leisten, demselben auf irgendeine Weise nützlich gemacht werde...“(Dr. Wilbrand)
„Die Fächer, in welchen Herr Hofkammer-Rat Blumhof der Universi- tät nützlich sein kann und welche er selbst genannt hat, sind wichtig und sind- wenigstens größtenteils- in vielen Jahren bei uns nicht gelehrt worden. Ich kenne ihn nicht, als nur von der literarischen Sei- te, und von dieser verdient er Achtung. Sein Vortrag, wie mir ein Freund aus seiner Nachbarschaft versichert hat, soll lebhaft und an-— ziehend sein. Ich würde also an meinem Teil für die'venia docendi! stimmen...“(Dr. Nebel)
Die positiven Kußerungen mögen den Ausschlag dafür gegeben haben, daß es in einem zusammenfassenden Gutachten der Universität vom 12. Juni 1817 am Schluß heißt:
..In Berücksichtigung aller dieser Umstände glaubt die Majorität des Akademischen Senats darauf devotest(untertänigst) antragen zu müs- sen, daß dem Großherzogl. Hofkammer-Rat Blumhof gnädigst verstat- tet werden möge, akademische Vorlesungen dahier zu halten, insofern er auf die verlangte Zulage von 500 fl verzichte und daß es erst von dem Erfolge abhängen müsse, ob seine Wünsche in dieser Hinsicht ei- ne Berücksichtigung erlauben würden...“
Die Antwort aus Darmstadt ließ nicht lange auf sich warten. Unter dem Datum des 30. Juni 1817 wird der Universität, dem gesamten akademischen Senat, folgendes mitgeteilt:
„Dem Großherzogl. Hütteninspektor, Hofkammer-Rat Dr. Blumhof zu Eckelshausen, wird auf sein Gesuch und in Gefolge höchster Ent-— schließung zu erkennen gegeben, daß ihm die Erlaubnis akademischer Vorlesungen auf der Universität zu Gießen in den benannten Fächern halten zu dürfen, gnädigst verstattet worden, daß übrigens aber die erbetene Zulage von 500 fl für jetzt nicht stattfindet und erst von dem Erfolg seiner akademischen Vorlesungen abhängen werde, ob die- ser die Berücksichtigung seiner Wünsche auch in dieser Hinsicht er-— lauben würde.“
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