In diese Entwicklung, die zu Grenzsteinsetzung und Grenzgängen führt, ist natürlich auch der Schiffenberg einbezogen. Seine kleine Gemar- kung, die auf den uns überlieferten Karten und Planskizzen der frühen Neuzeit immer in denselben Ausmaßen dargestellt wird, geht mit ho— her Wahrscheinlichkeit bereits auf die Stiftung des Klosters durch die Gräfin Clementia zurück. Aus jenen 20 Mansen Rodland im Wiesecker Wald dürfte sich das kleine Schiffenberger Gebiet mit geringfügigen Veränderungen in den Abmarkungszeiten des späten Mittelalters her- ausgebildet haben. Es kann nicht erstaunen, daß es vom 15. Jahrhun- dert an zu vielfachen Grenz- und Weidestreitigkeiten der Deutschor- densleute mit allen angrenzenden Nachbargemarkungen kam, die dem Ansehen der Kommende in ihrer unmittelbaren Umgebung nicht gerade förderlich waren. Das Wald- und Rügengericht zu Baumgarten, das die Bauern der Nachbardörfer für Feld- und Holzfrevel bestrafte, tat ein übriges zu diesem gespannten Verhältnis. Während der Zeit der Bauernkriege und auch später hat sich das auch am Schiffenberg in vielfachen Auseinandersetzungen zwischen der Kommende einerseits und den Landesherrn bzw. den Nachbargemeinden andererseits nieder- geschlagen. Dies gilt besonders auch für Streitigkeiten mit der Stadt Gießen.
Reformation in Hessen
Einen tiefen Eingriff in die Rechtsstellung des Deutschen Ordens im Reichsgebiet und damit auch der kleinen Kommende Schiffenberg brachte dann das 16. Jahrhundert mit der Reformation, die Landgraf Philipp der Großmütige auf der Synode von Homberg/Efze im Jahre 1526 durchsetzte. Hatte der Deutsche Orden als Gesamtinstitution durch den Reichsabschied von 1500, der dem Hochmeister die Reichs- standschaft und damit dem Orden eine weitgehende Unabhängigkeit verlieh, noch gehofft, seine getrennten Gebiete und Besitzungen zu ei- nem geschlossenen Territorium zusammenzufassen, so sah er sich nun-— mehr einer geistigen und politischen Bewegung gegenüber, der er zwar hergebrachte Besitztitel und antiquierte Privilegien, aber keine realen Machtmittel entgegenhalten konnte. Die Landesfürsten waren die ei- gentlich bestimmende politische Kraft im Reich geworden und be— mächtigten sich, soweit sie dem neuen Glauben anhingen, der geistli- chen Niederlassungen in dem ihrer Herrschaft unterstellten Gebiet. So schien auch das Ende des Deutschen Ordens gekommen, und selbst der Ubertritt des Hochmeisters des Ordens in der Ballei Hessen zum lu- therischen Bekenntnis schien daran nichts ändern zu können.
Landgraf Philipp und der Deutsche Orden
Um so erstaunlicher ist es, daß alle Versuche Landgraf Philipps, die Besitzungen des Ordens an sich zu bringen und seine Niederlassungen
253


