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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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in Hessen mal der hessische Landgraf, mal die Grafen von Nassau in Streitigkeiten um den Schiffenberg, um seine Bewohner und seine Grenzen zugezogen wurden und entschieden, ohne dabei in direkte Konfrontation zu geraten.

Inzwischen hatte nämlich auch der Papst Innozenz VI. seine ursprüng- lich verweigerte Einwilligung zur Übergabe des Augustinerchorherren- stifts an den Deutschen Ritterorden erteilt, und dieser Besitzwechsel am Schiffenberg wurde nun zunächst von keiner Seite mehr ernsthaft in Frage gestellt. Versuche zur Einflußnahme sowohl von seiten der Vögte wie der hessischen Landgrafen aber mehren sich spürbar, und zwar wechselweise, so daß es nicht ausgeschlossen erscheint, daß die Schiffenberger Komture(Vorsteher der Kommende) ihre Vögte, die Grafen von Nassau, gelegentlich gegen ihre Landesherren, die Land- grafen von Hessen, ausgespielt haben. Ahnliche Vorgänge lassen sich in gleichgelagerten Rechtsverhältnissen, so z.B. im Londorfer Grund, der Niedergerichtsherrschaft der Herren von Nordeck zur Rabenau, nachweisen, wo deren relative Selbständigkeit bis zum Ausgang des al- ten Reiches immer wieder nur dadurch behauptet werden konnte, daß man zwischen den Grafen von Nassau-Saarbrücken als Vögte und den Landgrafen von Hessen als Territorialherren hin und her lavierte.

Beispielhaft für diese Situation mag gelten, daß 1340 Graf Johann von Nassau das Recht der Kommende auf Bußen für Holzfrevel beurkunde- te, die oberste Instanz für das auf dem Hof Baumgarten eingesetzte Rügengericht aber war bereits das Stadtgericht zu Gießen. Im Jahre 1393 sühnten der hessische Landvogt und der Schultheiß zu Gießen ei- nen Totschlag, den der Schiffenberger Komtur begangen hatte, was eindeutig die Hochgerichtsbarkeit und damit die Landeshoheit Hessens bezeugt. Andererseits griffen die Grafen Philipp und Johann von Nas- sau als Vögte massiv in die Vorgänge um die Einverleibung des Non- nenklosters Cella in die Deutschordenskommende ein, und noch 1485 befreite Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken als uStifter.. und Schir- mer des Klosters dessen Güter von Abgaben und bestimmte, daß die Deutschherren zu Schiffenberg das Kloster keinem anderen Herren an tragen und das Kloster nicht befestigen dürften, um den Berg nicht militärisch gegen die Nassauer verwenden zu können. Müller hat wohl mit Recht angenommen, daß sich diese Vorschriften der Vögte ganz offensichtlich gegen Versuche der hessischen Landgrafen richteten, den Schiffenberg und seine kleine Gemarkung völlig ihrem Territorium einzugliedern.

Schiffenbergs Grenz- und Hutungsstreitigkeiten In der gleichen Zeit vom 14. bis zum 16. Jahrhundert beginnen sich

die Dörfer aus Gründen der Besitzsicherung im Zuge der Rodungstä- tigkeit und Bevölkerungsvermehrung stärker gegeneinander abzugrenzen.

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