und im Film, am stärksten aber- und das in zunehmendem Maße— von den modernen Massenmedien, über deren Seriosität und Stil sich ebenso streiten läßt wie über ihre wissenschaftlich nachweisbare Faktizität.
Es ist ebenso unbezweifelbar, daß es unter uns sehr beträchtliche Un- terschiede der Geschichtskenntnis in Hinsicht auf den Umfang, die Fähigkeit zur chronologischen Einordnung und das Verständnis histo- rischer Entwicklungen und Handlungen gibt. Bedingt sind diese diffe- renten Kenntnisse und die aus ihnen resultierenden Erkenntnisse davon, daß der eine mehr Bildungsmöglichkeiten gehabt und wahrge- nommen hat als der andere und wie weit er in der Lage war, das Gehörte und Gesehene zu verarbeiten, ja kritisch zu reflektieren.
Nun ist offenkundig— und jeder Historiker wie der Laie verschließt die Augen, der dies leugnen wollte- jede Darstellung von Geschichte subjektiv. Sie muß es sein, da sie von Menschen geschildert, dargebo- ten und erläutert wird, jeweils aus der Sicht des Betreffenden. Und selbst der sich intensiv um Objektivität bemühende, wissenschaftlich ernst zu nehmende Historiker muß scheitern, vor allem an der Fülle des Stoffs, der eine Auswahl gebietet. Aber gerade Auswahl bedeutet Subjektivität. Wie anders wären die großen wissenschaftlichen Dispute um Ostpolitik oder Italienpolitik im Hohen Mittelalter, um kleindeut- sche oder großdeutsche Lösung im 19. Jahrhundert zu verstehen. Oder um es an einem anderen Beispiel verständlich zu machen: Objektiv und unantastbar ist, daß am 9.11.1918 der Reichskanzler Prinz Max von Baden, ohne dazu ermächtigt zu sein, die Abdankung des Kaisers be- kanntgegeben und die Führung des Reichs in die Hände des Reichs- tagsabgeordneten Ebert gelegt hat. Aber an der Frage, ob dies eine Revolution genannt werden darf, scheiden sich die Geister bis heute.
Und wenn am 11.9.1918 Matthias Erzberger im Wald von Compiègne den Waffenstillstand unterzeichnete, so ist dies eine unumstößliche hi- storische Begebenheit. Aber ob das zwingende Notwendigkeit oder fei- ge Kapitulation war, von dieser Auseinandersetzung ist nicht nur der Meuchelmord an Erzberger 1921 im Schwarzwald provoziert worden, sondern diese als Novemberverbrechen bekanntgewordene Ge- schichtskiitterung hat ja nicht unwesentlich zum Untergang der ersten deutschen Republik beigetragen.
lch hatte bereits davon gesprochen, wie Geschichtsschreibung miß- braucht werden kann und mißbraucht worden ist. Dieser Gefahr unter- liegen wir heute nicht- einige mögen meinen: nicht mehr, an- dere: noch nicht.
Der Pluralismus in unserer Gesellschaft ermöglicht auch einen Plura-— lismus der Darstellung, wenn auch warnend gesagt werden muß, daß das in Art. 5 des GG gewährte Grundrecht der freien Meinungsäuße- rung anscheinend stärker gewichtet ist als die im selben Grundrechts-
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