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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Gleichsam von außen kommend, bleiben freilich Stillstand und Rück- gang in der gesellschaftlichen Entwicklung auch Karl IV. und seiner Zeit nicht erspart; es treten Ereignisse ein, die die Charakterisierung der Mitte des 14. Jahrhunderts als epochalen Schnitt zwischen Mittel- alter und Neuzeit als gerechtfertigt erscheinen lassen. Vom Schwarzen Meer über Süditalien nach Europa eingeschleppt, erreichte 1349/50 die schwerste Pestepidemie aller Zeiten den deutschen Raum, in der schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung- das waren ca. 4 Millio- nen auf dem Boden des Reiches- umgekommen ist.

Wie immer in Krisenzeiten, kam es auch damals zu Exzessen unter den Menschen. Sie äußerten sich zum einen in den immer stärker an- schwellenden Zügen der Geißler und Flagellanten, die in öffentlich-ri- tueller Kasteiung und in großen Prozessionen singend und büßend udas große Sterben abzuwenden suchten. In der Anmaßung von Beicht- und Predigtrechten bedrohten sie die Autorität der Kirche, so daß Papst Clemens VI. sich veranlaßt sah, sie mit Acht und Bann zu belegen und in seiner Bulle vom 20. Oktober 1349 zu verbieten. Weit schlimmer aber wütete- wiewohl ursächlich in vielfacher Hinsicht damit zusammenhängend- eine grausame Judenverfolgung durch die Lande, der das von Savoyen und der Provence ausgehende Gerücht zu- grunde lag, die Juden hätten die Brunnen vergiftet, um die Christen durch die Pest zu vernichten. Tatsächlich war die Sterblichkeitsrate unter den meist in geschlossenen Stadtquartieren lebenden Juden wei- taus geringer, dies aber vor allem wegen der Reinlichkeits- und- ßigkeitsgebote, die der christlichen Umwelt ohnedies unverständlich und verdächtig geblieben waren.

Wer- wie meine Generation- noch den uStürmer vor Augen hat und sich bewußt ist, was zwischen 1933 und 1945 geschah, kann sich vorstellen, wie dieser Aufbau eines Sündenbocks, im 14. wie im 20. Jahrhundert, zu Haß und Unmenschlichkeit furchtbaren Ausmaßes führ- te.

Schwarzer Tod, ketzerisch-religiöser Massenwahn und Judenmord beim Baubeginn dieses Hauses- ein makabres Zusammentreffen.

Doch nun zu der Territorialgewalt, der dieses Areal spätestens seit 1265 unterstand, der Landgrafschaft Hessen, deren Herrschaftsmittel- punkt zunächst das Schloß im benachbarten Marburg gewesen ist.

Im Zuge der bereits geschilderten vom 13. zum 14. Jahrhundert fort- schreitenden Territorialisierung des Reichs hatte auch die Landgraf- schaft Hessen ihren mühsamen Weg zurückzulegen, denn wie die Köni- ge im Reich hatten auch die landesherrlichen Fürsten den Kampf ge- gen Sondergewalten zu führen.

Sie hatten sich auf der einen Seite mit den um die Landeshoheit ebenfalls rivalisierenden geistlichen oder weltlichen Mächten auseinan-

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