erheben, die Landgrafen von Hessen und die Grafen von Nassau-Weil- burg. So wurde das Märkerding, d.h. die jährliche Versammlung aller am Waldnutzen beteiligten Gemeinden und ihrer berechtigten Einwoh- ner, bis zum Ende des 17. Jahrhunderts abwechselnd in Gießen und im gemeinsamen Hüttenbergort Leihgestern abgehalten. Da jedoch die 1703 an Nassau-Weilburg gefallenen Mitmärkergemeinden Lützellinden und Hörnsheim ihre Anteile bereits an Gießen verkauft hatten, blieb von da an die hessen-darmstädtische Landeshoheit unbestritten. Aus ähnlichen Gründen wie in der Altenstruth betrieb vor allem die Stadt Gießen im 18. Jahrhundert die endgültige Auflösung und Aufteilung dieser Markgenossenschaft zu freiem Eigentum für die noch beteilig— ten Dörfer Annerod, Garbenteich, Hausen, Leihgestern und Steinbach. Diese Teilung erfolgte dann auf gelinden Druck des Landgrafen im Jahre 1776, wobei die Stadt Gießen rund zwei Drittel des Fernewalds (ca. 300 ha) erhielt, jenen auffälligen Wurmfortsatz der Gießener Gemarkung, der am 1.1.1977 der Gemeinde Fernwald zufallen wird, ohne daß das Eigentum der Stadt verlorengeht.
Eine weitere Markgenossenschaft bestand im sog."Linder Markwaldu, dem südlichsten Teil des alten Wiesecker Waldes. An ihr waren unter der Obermärkerschaft von Hessen und Nassau- ähnlich wie im Fer— newald- die Dörfer Großen-Linden, Hörnsheim, Leihgestern und Lüt- zellinden beteiligt. Nach 1703 setzte sich auch hier die hessische Lan- deshoheit voll durch, doch bestanden die nassauischen Orte Hörnsheim und Lützellinden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts auf ihren mate- riellen Anrechten.
Die Entwicklung vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
Mit dem Tode des hessischen Landgrafen Philipps des Großmütigen im Jahre 1567 kam die politische Landkarte in starke Bewegung. Sein un- glückliches Testament zerriß das vielversprechende Territorium seiner Landgrafschaft in vier ungleiche Stücke, wobei die bis dahin schon hessischen Teile des Kreises Gießen zur Landgrafschaft Hessen-Mar- burg kamen. Als diese Linie im Jahre 1604 ausstarb, begann um das Marburger Erbe“ ein lang dauernder Streit zwischen den verbliebenen Landgrafschaften von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Er wurde erst am Ende des Dreißigjährigen Krieges endgültig entschieden, nach- dem die letzten drei Jahre dieses furchtbaren Blutvergießens als sog. „Hessenkrieg“ in unserer engen Heimat besonders viel Leid und Elend mit sich gebracht hatten.
Bevor wir auf die Ergebnisse eingehen, die der Friedensschluß von 1648/49 für unser Untersuchungsgebiet gebracht hat, müssen wir noch einen Blick auf die kurze Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Mar- burg lenken. Dort war es dem befähigten Landgrafen Ludwig IV. ge- lungen, durch einen gütlichen Vergleich im Jahre 1576 die Ganerben
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