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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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des Busecker Tals zur endgültigen Anerkennung der hessischen Landes- hoheit zu bringen. Damit blieben zwar die Busecker Herren im Besitz der Patrimonialgerichtsbarkeit, aber das reiche Busecker Tal mit sei- nen zehn Ortschaften war endgültig hessisch geworden.

Im Jahre 1585 kam es dann zur Teilung desGemeinen Landes an der Lahn, jener Gebiete, die bis dahin Hessen und Nassau gemeinsam ge- hörten. Durch diesen Vertrag wurden die Orte Großen-Linden, Heu- chelheim und das Gericht Lollar/Kirchberg mit Daubringen, Mainzlar und Ruttershausen, dazu auch Rodheim-Bieber und Fellingshausen hes- sisch, während Kinzenbach, Wißmar, Launsbach, Odenhausen und Salz- böden ganz an die Grafschaft Nassau-Weilburg fielen. Die beiden letztgenannten Dörfer gehörten zur alten Zent Kirchberg, werden aber 1396 nicht mehr als Zubehör des Gerichts Kirchberg genannt, so daß sie unter Umständen schon früher aus dem Gemeinen Land an der Lahnu ausgeschieden sind.

Die erwähnten Verträge von 1648/49 zwischen den beiden hessischen Staaten schlugen nun fast alle im Gebiet des Kreises Gießen liegen- den und bis dahin hessisch gewordenen Bezirke der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zu. Lediglich über die vier kleinen Gerichtsbezirke Treis, Allendorf, Nordeck/Winnen und Londorf im Lumdatal vermochte man sich zunächst nicht zu einigen. Schließlich entschied- recht ty- pisch für die Zeit des beginnenden Absolutismus- das Los. Dies führ- te zu dem eigenartigen Ergebnis, daß Treis und Nordeck/Winnen an Hessen-Kassel fielen, während Allendorf und Londorf- letzteres mit der Bestätigung der freiherrlichen Gerichtsrechte- bei Hessen-Darm- stadt verblieben.

Eine weitere bedeutende Veränderung der politischen Verhältnisse brachte dann zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Teilung des bis dahin gemeinsamen Hüttenbergs zwischen Hessen und Nassau. Dadurch wur- den die Dörfer Allendorf/Lahn, Annerod, Hausen, Lang-Göns, Leihge- stern, außerdem auch Kirch-Göns und Pohl-Göns hessisch, während Nassau Dornholzhausen, Dutenhofen, Groß-Rechtenbach, Hochelheim, Hörnsheim, Lützellinden und Niederkleen erhielt.

Ein Blick auf die Karte des Kreises Gießen im Jahre 1789 zeigt uns dann bereits ein relativ einheitliches Bild und macht gleichzeitig die einschneidenden Veränderungen deutlich, die sich in der napoleoni- schen Zeit- wie überall in Deutschland auch bei uns vollzogen ha- ben. Sie begannen 1803 mit der Säkmularisation( Aufhebung der geistlichen Territorien und Abteien), die das Ende des Klosters Arns- burg brachte; sein Besitz ging an die Solmser Grafenhäuser über. Nur wenig länger hielt sich die Deutschordenskommende Schiffenberg. Sie wurde 1809 aufgehoben und an den grosherzoglich-hessischen Staat angeschlossen.

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