Die Altenstruth, ein Gebiet zwischen Hangelstein und Treiser Wald im Nordteil der Alten-Busecker Gemarkung, ist die Feldmark von drei ehemaligen Dörfern, die zwischen dem 13. und dem 15. Jahrhundert ausgegangen sind.
Die Gründe für das Wüstwerden solcher Siedlungen sind vielfältiger Art. Meist waren es die ungünstige Lage, Wassermangel oder Wild- wuchs, oft lag es an der Anziehungskraft naheliegender Städte oder großer Dörfer, gelegentlich mögen auch Kriegsnot und Krankheit (Seuchen) mitgespielt haben. In der zweiten großen Wüstungsperiode des Mittelalters von 1250 bis 1550(im 30jährigen Krieg ist kein Ort auf Dauer wüst geworden) sind in unserem Raum rund ein Drittel al— ler damals bestehenden Siedlungen verlassen worden. Freilich waren es oft nur wenige Häuser bzw. Familien, aus denen so ein Dorf bestand.
Es ist uns urkundlich überliefert, daß Bewohner der in der"Alten- struth“ ausgegangenen Dörfer u.a. nach Gießen gezogen sind. So liegt es nahe anzunehmen, daß diese Menschen ihre Felder von den neuen Wohnorten aus weiterbebauten. Da aber die Ubersiedlung in mehrere Orte stattfand, wurden die verlassenen Gemarkungen gemeinsam ge-— nutzter Besitz: sie wurden Markgenossenschaft, an der die neuen Wohnorte anteilsberechtigt waren.
In der Altenstruth sind dies Gießen, Wieseck, Alten-Buseck und Stau- fenberg. Letzteres zählte ja bis 1450 zum Gebiet der Grafen von Zie- genhain, zu dem der Bezirk Altenstruth wahrscheinlich einst gehörte. Waren es also ursprünglich drei Herrschaftsbereiche, die hier die Oberhoheit beanspruchen konnten, so sind es in der Mitte des 16. Jahrhunderts nur noch Hessen und die Ganerben des Busecker Tals, die sich gegenseitig die Oberhoheit über diese Markgenossenschaft streitig machen. Dieser Streit wurde hinfällig, nachdem Hessen sich auch im Busecker Tal durchgesetzt hatte. Da blieb es unerheblich, daß durch die anteiligen Verkäufe von 1707(Gießen), 1710(Staufen- berg) und 1752(Wieseck) das Dorf Alten-Buseck Alleinbesitzer ge- worden war. Raubbau, Bevölkerungsvermehrung, Feldfrevel und der Zu- gang, den man sich gegenseitig erschwerte, waren die Gründe, die allgemein zur Aufhebung solcher Gemeinschaften führten.
Etwas anders lagen die Verhältnisse in der Markgenossenschaft des Fernewalds, einem Teil des alten Wiesecker Waldes, zwischen Anne-— rod, Oppenrod und Steinbach gelegen. Diese Gemeinschaft war durch herrschaftliche Einwirkung entstanden- wahrscheinlich noch in der Zeit der Grafschaft Gleiberg-, weil man den insgesamt 13 beteilig- ten Gemeinden ein zusätzliches Waldnutzungsrecht- der größte Reich- tum jener Zeit- gewähren wollte.
Auch hier sind es bis zum Hüttenberger Teilungsvertrag von 1703 zwei Hoheitsträger, die Anspruch auf die Oberhoheit über den Fernewald
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