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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Im Gegensatz zu diesen beiden Klöstern im Grünberger Gebiet hielten die beiden anderen geistlichen Niederlassungen im Kreis der Reforma tion weitgehend stand.

Dabei hatte es die 1129 als Augustiner-Chorherrenstift errichtete Schiffenberger Gründung mit ihrer eindrucksvollen romanischen Basili- ka wesentlich schwerer, ihre Unabhängigkeit zu bewahren, obwohl sie 1323 vom Trierer Erzbischof in eine Deutschordenskommende umge wandelt und der Landkomturei Marburg unterstellt worden war. Trotz intensiver Versuche gelang es Landgraf Philipp von Hessen nicht, die Kommende dem Deutschen Orden zu entwinden und in hessischen Be sitz zu bringen. Lediglich die Verpflichtung der Ordensleute zu evangelischer Predigt in den Orten des Gerichts Steinbach und in Leihgestern konnte er durchsetzen. In der geschlossenen Klosteranlage, die durch stilvolle Restaurierungen der jüngsten Zeit wesentlich gewonnen hat, finden wir noch bemerkenswerte Bauten aus dem 15. Jahrhundert; die ursprünglich dreischiffige Klosterkirche gehört ohne- hin zu den sehenswertesten Sakralbauten der romanischen Zeit in Hes- sen.

Das kunsthistorisch schönste Baudenkmal des Kreises Gießen haben uns die Zisterzienser mit dem Kloster Arnsburg geschenkt, die 1174 in die Waldeinsamkeit des Wettertals gerufen wurden und dort um 1200 ihren Kirchenbau begannen, dessen Mauern, Pfeiler und Kapitelle noch heute von der Größe und Schönheit mittelalterlicher Baukunst zeugen. Die Reste der Klostergebäude aus der Frühzeit- Kapitelsaal und Dormitorium-, die im letzten Vierteljahrhundert durch den Kreis und die Freunde des Klosters Arnsburg unter Einbeziehung eines im Klo- sterhof angelegten Kriegsopferfriedhofs vielfältig verbessert und be- wahrt wurden, fügen sich mit den Barockbauten der Spätzeit des Klo- sters(Abteigebäude, Prälatenbau und Torbau) zu einem harmonischen Gesamtbild. Auch Arnsburg konnte als Zisterzienserabtei- vom Solm- ser Land umschlossen- seine Selbständigkeit gegenüber der vom Landgrafen durchgesetzten Reformation bewahren.

Markgenossenschaften

Noch zwei anderen Bezirken im Bereich des Kreises Gießen sollten wir unsere Aufmerksamkeit widmen, weil sie um die Mitte des 16. Jahrhunderts noch keinem Herrschaftsbereich allein zugeordnet werden können und dabei selbst eine besondere verfassungsrechtliche Stellung hatten. Es sind dies die Markgenossenschaften Altenstruth und Ferne- wald, Gemeinschaften, die sich aus alten Rechtsbeziehungen herleiten und aus denen die eingesessenen Bewohner der beteiligten Dörfer mit Beholzungs-, Mast- und Weiderechten ihren Nutzen zogen. Ohne auf die Geschichte dieser beiden Markgenossenschaften im einzelnen ein gehen zu können, ist es doch notwendig, auf einige spezifische Ent- wicklungen aufmerksam zu machen, die uns Einblick geben in das Le- ben der Menschen im ausgehenden Mittelalter.

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