Im benachbarten Gericht Londorf- ebenfalls ursprüngliches Zubehör der Grafschaft Ruchesloch- zu dem außerdem Allertshausen, Climbach, Geilshausen, Kesselbach, Odenhausen, Rüddingshausen und Weitershain zählten, war die Durchsetzung der hessischen Landeshoheit nicht ganz so leicht möglich gewesen.
Die im Besitz des adeligen Niedergerichts befindlichen Herren von Nordeck zur Rabenau waren wahrscheinlich in der Mitte des 13. Jahr- hunderts von ihrem Stammsitz Nordeck von den Landgrafen mehr oder weniger freiwillig ins Tal nach Londorf abgedrängt worden, wo sie die Wasserburg Rabenau bauten und ihr recht ansehnliches Niedergericht aufbauten.
Trotz geschickten Taktierens zwischen ihren Lehensherren, den Grafen von Nassau und den Landgrafen, ist ihnen der Sprung und Aufstieg zur eigenständigen Territorialgewalt nicht gelungen, obwohl sie zeitweilig sogar die Hochgerichtsbarkeit innehatten. Dies mag in erster Linie darauf zurückzuführen sein, daß zahlreiche Vertreter der Familie von Nordeck zur Rabenau im Dienste der Landgrafen standen und als treue Vasallen mehrfach belohnt worden waren. Die adeligen Frei- herrn behielten zwar ihre Gerichtsrechte bei, aber die landesfürstliche Obrigkeit hatte sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts durchgesetzt, zumal auch der Lehensherr Nassau keine besonderen Einwände erhob.
Besonders interessante territoriale Entwicklungen sind im westlichen Teil des heutigen Kreises Gießen an der Grenze zur Stadt sowie süd- lich und nördlich davon seit dem hohen Mittelalter zu beobachten. Wie oben bereits ausgeführt, sind große Teile der Landstriche an der Lahn nach den Gleiberger Teilungen gemeinsamer Besitz der jeweils nach- folgenden Herrschaften geblieben, so das alte Zentgericht Hüttenberg und die Dörfer des"Gemeinen Landes an der Lahnn. Seit 1328 waren hier die Grafen von Nassau neben den Landgrafen als Mitregenten im Besitz der Landeshoheit.
Gerade an den vielfältigen Auseinandersetzungen um die Grenzen am Lahnlauf, um Abgrenzungen gemeinsamer Weideplätze(Koppelhuten) und um Besitzrechte an den Gemarkungen von ausgegangenen Dörfern (Wüstungen) läßt sich ablesen, wie die Abmarkung von Grenzen vom 13. bis 15. Jahrhundert immer genauer wird und schließlich gesetzte Steine an die Stelle natürlicher Punkte(wie z. B. einzelstehende Bäu- me, Bachläufe, Hecken usw.) treten. Die im 15. und 16. Jahrhundert überall einsetzenden Grenzgänge mit ihren genauen Grenzbeschreibun- gen sind Hinweise auf die Herausbildung von klar voneinander abge- grenzten Territorien oder Gemarkungen. Im Lahngebiet bei Gießen gab es durch den Vertrag Landgraf Hermanns von Hessen mit seinem Schwager Graf Philipp von Nassau im Jahre 1396 eine erste kleine Veränderung der Territorialrechte, als Hessen den Mitbesitz an dem strategisch so wichtigen Gericht Kirchberg erhielt, das die Dörfer
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