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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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Grenzgebiet des Kreises Gießen nach Westen Fuß zu fassen. Hier wa- ren die auch untereinander widerstrebenden Gewalten der Grafen von Nassau in ihren verschiedenen Linien, der Grafen von Solms und da- zwischen die Reichsstadt Wetzlar immer wieder Anlaß zur Sorge, denn ein Ausgreifen dieser Bereiche nach Osten war, sieht man einmal von Wetzlar ab, durchaus möglich. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhun- derts gelang es dann Landgraf Ludwig dem Friedfertigen endgültig, Mainz zurückzudrängen und die hessische Landeshoheit in unserem Raum zu sichern. Er leitete ab 1427 eine lange Friedensperiode für sein Land ein, die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, daß in unseren Dörfern der Ausbau von Gotteshäusern zu Wehrkirchen(Türme mit Schießscharten, Friedhöfe mit hoher Wehrmauer wie z.B. in Treis und Londorf) ebenso eingestellt wurde wie die Umwehrung der Orte mit Wall und Graben oder fester Mauer(z.B. die Tortürme von Stau fenberg und Wieseck).

Im Jahre 1450 gelang Hessen der bis dahin größte territoriale Erfolg, indem es durch Erbfall die große Grafschaft Ziegenhain an sich brachte und damit seine getrennten Landesteile im Norden und Süden weitgehend zusammenfügen konnte. Für unser Kreisgebiet brachte die- ser Besitzwechsel den Übergang der strategisch wichtigen Burg Stau- fenberg an Hessen. Ebenso wurde auch das Gericht Rodheim/Horloff mit den Dörfern Langd, Rabertshausen und Steinheim hessisch.

Wenig später, im Jahre 1479, bedeutete der Erwerb der Grafschaft Katzenelnbogen eine beträchtliche Vergrößerung der Landgrafschaft im südlichen und westlichen Bereich des heutigen Hessen. Für die Terri- torialgeschichte des Kreises Gießen ergab sich hieraus keine Verände- rung. Trotz eines lang andauernden Erbfolgestreits mit den Nassauer Grafen, die nunmehr an die Stelle von Mainz als Konkurrenten um die Territorialhoheit getreten waren, behauptete Hessen seine neu erwor- bene Machtstellung.

In zwei kleineren Bezirken des Kreises war es den hessischen Land- grafen noch im Verlaufe des 15. Jahrhunderts gelungen, ihre Landes- hoheit gegen Widerstände von innen und außen durchzusetzen: in den Adelsgerichten Treis und Londorf.

Das Gericht Treis gehörte ursprünglich zur Grafschaft Rucheslch (Name nach der Gerichtsstätte bei Oberweimar), dem nördlichen Teil der alten Ohm-Lahn-Grafschaft. Es ist beim ersten urkundlichen Auf- treten im Besitz der Familie Milchling gen. Schutzbar, einer Nord- ecker Burgmannenfamilie, die zu den Vasallen des Landgrafen zählte und daher dem Versuch Hessens, die hohe Obrigkeit auszuüben, wenig Widerstand entgegensetzte. Das kleine Gericht, als ehemals Merenber- ger, dann Nassauer Lehen von Anfang an nicht völlig unabhängig, be- fand sich gleichwohl seit der Mitte des 15. Jahrhunderts unter un- eingeschränkter hessischer Territorialgewalt.

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