Als im Jahre 1883 die damaligen Besitzer erklärten, daß sie kein Geld hätten, um dem weiteren Verfall der alten Burgruine Einhalt zu ge— bieten, der Mühlenbesitzer(inzwischen war dort eine Farbmühle ent- standen) aber in der Baufälligkeit der Mauern eine Gefahr für seinen Betrieb sah, schaltete sich der Oberhessische Geschichtsverein Gießen ein, spendete 100.- Mark(!) und konnte erreichen, daß der Verfall aufgehalten und der drohende Abbruch des Mauerwerks verhindert wurde.
Seit dieser Zeit ist für die Erhaltung nur noch wenig geschehen. Burg und Gastwirtschaft blieben im Besitz der Familie Duill und ihrer Nachkommen bis vor rd. drei Jahren. Frau Goldhorn geb. Duill betrieb die Gastwirtschaft noch bis kurz vor ihrem Tod im Sommer 1972.
Seit 1973 ist die Badenburg im Besitz der Familie Moos aus Wißmar. In erstaunlich kurzer Zeit wurden die bewohnbaren Teile des Burgge-— ländes hergerichtet. Die neuen Eigentümer wollen in den gewölbten Kellern der alten Burg im Sommer 1975 den Gaststättenbetrieb wie- der eröffnen, und man darf hoffen, daß die Badenburg, einer der landschaftlich schönsten Plätze in der alten Wiesecker Gemarkung, wieder zu einem beliebten Ausflugslokal der Gießener wird.
Eine andere Hoffnung zielt auf die Erhaltung und Restaurierung der Burgruine. Der Kostenvoranschlag für die zunächst notwendigsten Ar-— beiten beträgt ca. 160.000.- DMW.
Die Badenburger Mühle
Schon bald nach der Erbauung des festen Hauses Badenburg werden die ersten Lehensträger, die v. Weitershausen, versucht haben, das vorbeifließende Lahnwasser zum Betrieb einer Mahlmühle zu benutzen. Dazu brauchten sie die Genehmigung des nassauischen Lehensherren, dem das Wasserrecht allein zustand. 1377 heißt es darüber in dem nassauischen Lehensbrief:
m. auch wollen wir Ihne und Iren Erben wol gunen, das sie eine Mol- len auf unser Wasser bey der Badenburg buwen mogen.“
Von dieser Mühle hören wir urkundlich erstmals bei der Beschreibung eines Burgfriedensbezirks, der einem Märkervertrag von 1591 angefügt ist. In diesem Vertrag erhalten die Lehensträger der Badenburg von ihren Lehensherren Hessen und Nassau das Amt des Obermärkers in der Markgenossenschaft Wißmar. Der Markwald wird unter ihren Schutz gestellt, und sie müssen die Aufsicht führen. Dafür erhalten sie das Recht auf freies Brenn- und Bauholz und haben unentgeltli- chen Anteil an der Mast. Gelegentlich kommt es dabei zu Streitigkei- ten zwischen den Badenburgern und der Gemeinde Wißmar, doch braucht uns dies hier nicht weiter zu interessieren.
179


