im Jahre 1265 die junge Landgrafschaft Hessen in den Besitz von Burg und Stadt Gießen- mithin auch von Wieseck-, und von diesem Zeit- punkt an sind beide immer hessisch geblieben und territorial nie mehr getrennt worden.
Es spricht für die Lebenskraft Wiesecks, daß weder die hoch- noch die spätmittelalterliche Wüstungsperiode- teilweise als"Gebiets- reformu der damaligen Zeit anzusprechen- die Selbständigkeit des Dorfes erschütterte, obwohl ihr so alte und bedeutende Siedlungen wie Achstatt, Selters und Ursenheim zum Opfer fielen, alle ebenfalls im 8. Jh. mit Wieseck erwähnt. Natürlich mußte Wieseck alle jene unbe- deutenden machtpolitischen Veränderungen mitmachen, denen auch Gießen unterworfen war, so die durch das unkluge Testament Philipps d. Großmütigen entstandene Landgrafschaft Hessen-Marburg von 1567 bis 1604; dann war Wieseck im Streit um dieses Erbe, der unserer Gegend leider die bedauerlichen Zerstörungen des 30jährigen Krieges einbrachte, bis zum Ausgang des alten Deutschen Reiches der Land- grafschaft Hessen-Darmstadt zugeteilt, die 1806 von Napoleon zum Großherzogtum hochgestuft wurde und als solches bis zum Ende des zweiten Reiches Bestand hatte.
Im Februar 1919 trat der parlamentarisch-demokratische Volksstaat Hessen an die Stelle der alten Gewalten. Namen wie Adelung, Leuschner und Ulrich sind den Alteren unter uns noch gut in Erinne-— rung. Ein Diktat der dann 1933 beginnenden totalitären Herrschaft, in die Wiesecks letzte sechs Jahre seiner Eigenständigkeit fallen, war— wir mögen heute darüber denken, wie wir wollen— der vom Reichs-— statthalter für den Gau Hessen-Nassau verfügte Anschluß an Gießen. Er wurde damals in dieser Form aus verständlichen Gründen nur von einem kleinen Bruchteil der Einwohnerschaft wirklich gewünscht und unterstützt.
Doch meine Absicht ist es ja nicht, im äußeren Ablauf der 1200jähri- gen Geschichte steckenzubleiben; ich will vielmehr jene Entwicklungen dieser Geschichte beleuchten, die uns den Blick öffnen für das Ver— hältnis der Menschen zu Staat und Gesellschaft.
Kehren wir dazu noch einmal zurück ins 19. Jh.
Mit dem Ende der Kra Napoleons kam zwar keine durchgreifende An- derung des politischen Systems im deutschen Raum, wie es viele Frei-— heitskämpfer erhofft hatten, doch war mit der Bauernbefreiung, der Ablösung des Zehnten und der Aufhebung der Fronarbeit, mit dem Beginn der kommunalen Selbstverwaltung und der allmählichen Durch- setzung liberaler Forderungen im wirtschaftlichen und später auch im politischen Bereich der Freiheitsraum der ehemals Abhängigen gegen- über allen vorangegangenen Ordnungen in der Geschichte ungemein geweitet worden. In dieser Epoche, die man die"bürgerliche“ zu nen- nen pflegt, erschlossen sich bis dahin ungeahnte Möglichkeiten frei-
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