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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Ernst von Salomon starb am 9.8.1972 in Stökte bei Winsen a. d. Luhe. Sein letzter Roman, bei dem ihm der Tod die Feder aus der Hand nahm, erschien- von seiner Witwe verlagsfertig gemacht- im Herbst 1972 unter dem Titel"Der tote Preuße- Roman einer Staatsideen. Das Buch nimmt keinen Bezug auf die Vorgänge der 20er Jahre.

5. Das Ergebnis des Gießener Prozesses

Der Gießener Fememordprozeß stand hinsichtlich der restlosen Aufklä- rung der Tat und der Aufdeckung ihrer Hintergründe unter einem gu- ten Stern:

Er fand zu einer Zeit statt, da die junge Republik einen begrenzten wirtschaftlichen Aufschwung nahm und an innenpolitischer Stabilität gewann. In der Voruntersuchung hatten einige Zeugen mehr oder we- niger stark belastende Aussagen gemacht. Auch das(Opfer! des Mordversuchs konnte vor Gericht erscheinen. Der Vertreter der Ankla- ge bemühte sich intensiv, die Täter zu überführen; das Schwurgericht und sein Vorsitzender bemühten sich um eine sachliche, am Gesetz orientierte Verhandlungsführung.

Wenn der Gießener Prozeß trotz dieser guten Voraussetzungen, die er gegenüber Prozessen ähnlicher Art in jenen Jahren der Weimarer Re- publik zweifellos hatte, nicht die von vielen erwarteten Ergebnisse brachte, so müssen dafür Gründe verantwortlich sein, die hier ab- schließend noch einmal erörtert werden sollen bzw. der Erklärung be dürfen.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger hatten es im Laufe der Ver- handlung immer leichter, den toten Kern zum Hauptschuldigen zu stempeln. Hinzu kam, daß die- vor allem den Angeklagten Heinz schwer belastenden Aussagen des Mitangeklagten Schwing, des Zeugen Klotz und anderer widerrufen wurden, während dem Hauptbelastungs- zeugen Schmidt-Halbschuh von seiten des Gerichts nicht geglaubt wur- de. Im Gegenteil: dieser für die Anklage in ihrer Beweisführung so wichtige Zeuge wurde persönlich schwer diffamiert und seine Glaub- würdigkeit dadurch immer wieder in Frage gestellt, obwohl er voll zu seinen Aussagen stand. Selbst das Opfer Wagner verharmloste den Mordversuch zu einer"Abreibung, obwohl er blutende Wunden am Kopf und eine Gehirnerschütterung erlitt, zwei seiner Finger gebro chen waren und die Täter ihn mit einem dicken Stein beschwert in 5 m tiefes Wasser geworfen hatten. Er äußerte auch mehr oder weni- ger deutlich, daß er an einer Verurteilung seiner ehemaligen Freun- de' nicht interessiert sei und nie einen Strafantrag gestellt habe.

All dies läßt darauf schließen, daß zwischen dem Beginn der Vorun- tersuchung am 26.9.1926 und dem Beginn der Hauptverhandlung am 22.3.1927 wesentliche Beeinflussungen stattgefunden haben, die nicht

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