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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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In einem Gesuch an den nationalsozialistischen Staatspräsidenten Wer- ner vom 5. April 1933 schrieb Schwing:

.der Staatsanwaltschaft Gießen mußte ich in der bekannten Bad Nauheimer Femesache 500,- RM Strafe bzw. Kosten zahlen74.

Durch diesen Fememordprozeß wurde meine Existenz vollkommen ver nichtet, außerdem aber meiner Familie jahrelang wirtschaftlich die größten Schwierigkeiten bereitet.

Die Straftat selber wurde begangen, um einen Verräter an der natio- nalen Sache politisch kalt zu stellen. Nationale Gesichtspunkte waren also einzig und allein(Hervorhebung d. Verf.) maßgebend.

Infolge der vorstehend bereits skizzierten Nachwirkungen der Strafsa- che bin ich noch heute ohne Existenz..Ich bitte deshalb Sie, sehr ver- ehrter Herr Staatspräsident, ergebenst, mir die Rückerstattung der 500,- RM befürworten zu wollen. Mit vorzüglicher Hochachtung! Heil Hitler75!

Etwas überraschend fällt übrigens die Antwort auf diesen Antrag aus. Am 20.4.1933 wurde an Schwing geschrieben:

Zur Rückerstattung der von Ihnen in dieser längst erledigten Sache bezahlten Kosten besteht keinerlei Veranlassung.

Ernst v. Salomon konnte bei ähnlichen Rehabilitierungs- bzw. Wieder- gutmachungsversuchen nach 1933 mehr Erfolg verbuchen. Das Gesuch um Tilgung der Vermerke aus dem Gießener Prozeß aus seinem Straf register wurde auf Grund der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit vom 21.3.1933 befürwortet, allerdings erst, nachdem das hessische Justizministerium am 2.9.1933 seine Zustimmung erteilt hat- te.

Die nach dem Abschluß des Prozesses noch zutage getretenen Tatsa- chen und die Stellungnahmen der Hauptakteure der Verhandlung, des mutigen, republikanisch gesinnten Staatsanwalts und der einstigen Fe- megenossen Heinz und v. Salomon, runden das Bild ab, das der gesam- te Ablauf des Geschehens vermitteln konnte.

Am 28.1.1928 schickte Staatsanwalt Weidemann den bereits oben er- wähnten Bericht der Kriminalpolizei Magdeburg an den preußischen Justizminister, in dem über das Auftreten und die Rede des Heinz auf

74 Ursprünglich sollte Schwing 3 359,28 RM an Kosten zahlen. Diese Kostenschuld war am 16.7.1929 unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf 500,- RM herabgesetzt worden.

75 Schwing starb am 16. Oktober 1953 in Nieder-Weisel u. wurde auf dem Friedhof in Bad Nauheim beerdigt. Er war im 2. Weltkrieg einfacher Soldat, kam erst 1949 aus der Kriegsge- fangenschaft zurück, in der er sich ein schweres Leiden zuzog (Witteilung des Stadtarchivs Bad Nauheim).

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