in einem gewissen Rahmen; sogar die liberale Presse und Organe der demokratischen Mitte traten für eine vorzeitige Entlassung v. Salo- mons aus dem Zuchthaus Marienschloß in Rockenberg bei Butzbach ein. So schrieb die(Rhein-Mainische Volkszeitung am 19.10.1927:
uErnst v. Salomon. war z.Z. der Tat 19 Jahre alt, also in einem Al-— ter, da die subjektiven Vorbedingungen für radikale Lösungen, seien sie rechts oder links versucht, von der Natur vorgegeben sind. Es gab damals, 1922, in einer Zeit, deren Charakteristik uns heute nur noch schwer wieder vorstellbar ist, gewiß 10 000e von 19jährigen, die zu ähnlichen Taten bereit waren. Diesen einen traf das Unglück, in der Hand des älteren, verehrten Führers(Kern) Werkzeug zur Tat zu wer- den. Wir sind fest davon überzeugt, daß wir im Sinne des hochherzigen Rathenau handeln, wenn wir diesen unschuldigsten und jüngsten der an der unheilvollen Tat Beteiligten nachdrücklich zur Begnadigung vor- schlagen.“
Am 1.12.1927 wurde v. Salomon auf Bewährung aus der Strafhaft ent- lassen.
Der mehrfach von nahen Verwandten und Arbeitgebern gestellte An- trag, für Schwing die Strafverbüßung auf Dauer auszusetzen, hatte trotz eines Widerspruchs der Staatsanwaltschaft ebenfalls Erfolg, denn durch eine weitere Amnestie vom 14.7.1928 verblieb nur noch eine Gefängnisstrafe von einem Monat, die Schwing nicht mehr abausitzen brauchte. Im Juli 1928 wurde er begnadigt. Anschließend kämpfte er noch jahrelang um Stundung der Verfahrenskosten. Kommentarlos wie— dergegebene Auszüge aus zwei Schreiben Schwings in dieser Angele-— genheit können besser und eindringlicher als tiefgründige UÜberlegungen die Situation jener Zeit in ihrer für den heutigen Betrachter so unlo- gischen Entwicklung zeigen. In dem Gnadengesuch des Ernst Schwing an den hessischen Justizminister vom 24. Juni 1928 heißt es73:
.Ich kann bezüglich der Tat auch heute nur nochmals betonen, daß ich eine führende Rolle in dieser ganzen Angelegenheit nicht gespielt habe, daß ich bis kurz vor der Tat weder Kern noch v. Salomon über-— haupt nur gekannt habe..Ich habe längst erkannt, daß ich damals un- ter fremden Einflüssen stehend, schwere Irrtümer begangen habe..Ich habe nicht zum wenigsten infolge der inzwischen eingetretenen Beru- higung und Konsolidierung des Staates erkannt, daß die Gedankengän- ge, aus denen heraus ich damals gehandelt habe, schon damals Irrwe-— ge waren und heute unbedingt abzulehnen sind..Ich versichere ferner, daß, wie ich schon seit Jahren, mich von jeder politischen Betätigung im staatsgegnerischen Sinne fernhalten werde..Ich erkläre, daß ich meine früheren..Irrtümer aufs tiefste bereue...“
73 StàA Darmstadt(s. Anm. 14).
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