4.2 Vor dem Prozeß
Wenn der Prozeß für ein in der Nacht vom 4. auf den 5. März 1922 verübtes Verbrechen am 22. März 1927 endlich beginnen konnte, so mußte das seine besonderen Gründe haben, die auch aus den vorlie- genden Akten und anderen Quellen nicht mehr restlos zu klären wa- ren27. Auslösender Faktor dafür, daß in diesem wie in anderen Fe- memordfällen etwas ins Rollen kam, war wahrscheinlich ein Rund—-— schreiben des Vorsitzenden des 27. Ausschusses des Reichstages zur Untersuchung der Feme vom 3.2.1926, das an die Justizminister der Länder gerichtet war. Am 10.5.1926 wird erstmals in einem Schreiben des hessischen Generalstaatsanwalts in Darmstadt an den Präsidenten des Reichstags der Verdacht geäußert, daß die- zu dieser Zeit— noch nicht ermittelten Täter im Fall Wagner einer Femeorganisation angehört haben. Am 26. Juni 1926 fordert der Gießener Oberstaatsan- walt Hoos die Akten des Falls Wagner vom Präsidenten wieder zurück, weil sich tein neuer Verdacht ergeben habe“. Am 3.7.1926 werden die Akten der Gießener Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Unter dem 13.7.1926 berichtet Oberstaatsanwalt Hoos an den Hess. Justizminister, daß am 10.7.1926 in Frankfurt der Kaufmann Ernst Ca- simir Schwing, geb. 16.11.1897 in Frankfurt/ Main, festgenommen wur- de28. Er habe gestanden, einer der Beteiligten an dem Bad Nauheimer Verbrechen zu sein. Schwing gab ferner bei seiner Vernehmung am 12.7. an, daß einer der Mittäter der Oberleutnant z. See Erwin Kern gewesen sei und außerdem ein ihm unbekannter Dritter beteiligt war. Dieser Dritte sei damals von dem verletzten Opfer Wagner als ein gewisser Pfeffer“ bezeichnet worden. Außerdem gab Schwing zu, Mit- glied des Wikingbundes2? sowie des Verbandes nationalgesinnter Solda- ten gewesen zu sein. Heute sei er Mitglied der NSDAP. Im Herbst 1920 gehörte Schwing für kurze Zeit zur Schutzpolizei Gießen. Bei seiner Verhaftung lebte er in Frankfurt, Berger Straße 16, bei seinem Vater, der auch für seinen Unterhalt sorgte, weil er seit Oktober 1925 arbeitslos war. Aus der Aussage könnte ferner geschlossen wer- den, daß ein Bruder des Schwing u.U. die Sache ins Rollen brachte, denn Schwing gab an, sein Bruder Anton habe ihm gelegentlich die Kußerung ins Gesicht geschleudert:"Du Mörder, ich bringe dich ins Zuchthaus, wohin zu gehörst.“
Die Verhaftung sollte zunächst streng geheim bleiben, um die weite- ren Ermittlungen zu erleichtern, kam aber schon Ende Juli in die Presse und erregte begreiflicherweise beträchtliches Aufsehen, zumal
27 Das Folgende meist nach Stà Darmstadt(s. Anm. 14).
28 Die Festnahme erfolgte auf Grund einer anonymen Arzeige.
29 Nachfolger der Organisation C. und der Brigade Ehrhardt. Am 12.5.1926 verboten. Das Verbot wurde am 30.4. 1927 bestätigt.
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