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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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die Höhe und versuchte, zum Ufer zu gelangen. Dabei feuerte Kern24 nach Gehör drei Schüsse auf Wagner ab, die aber nicht trafen. Um nicht von weiteren Schüssen getroffen zu werden, tauchte Wagner un- ter, und es gelang ihm, da er ein guter Schwimmer war, im Schutze der Dunkelheit an einer relativ weit vom Tatort entfernten Stelle an Land zu kommen25. Die Täter aber, die Wagner zu dieser Zeit wohl für tot hielten, begaben sich in Schwings Zimmer und reinigten sich dort. Schwing selbst war von der Tat so mitgenommen, daß er wei nend auf seinem Bett saß. Kern und v. Salomon marschierten noch im Schutze der Nacht über Friedberg und Bad Homburg nach Frankfurt, wo sie in ihren Kreisen untertauchten. Wagner rettete sich zum Licht!- es war das Bad Nauheimer Wasserwerk- und wurde in das Krankenhaus in Bad Nauheim aufgenommen, wo er angab, von Stra ßBenräubern überfallen worden zu sein. Dort wurden eine Gehirner schütterung, ein Fingerbruch und verschiedene, teils blutende Fleisch- und Schürfwunden festgestellt. Er zeigte während seines kurzen Auf- enthalts im Krankenhaus starke Erregungs- und Angstzustände und glaubte sich ständig verfolgt. Noch bevor die Polizei ihn vernehmen konnte, verschwand er aus dem Krankenhaus und lebte bis Anfang 1927 unter falschem Namen. Die Behörden konnten allerdings seine wirkliche Identität schon kurz nach der Tat ermitteln; doch wurde man seiner nicht habhaft.

Die Beweisaufnahme wird Material zur Beurteilung der Psyche aller Angeklagten beibringen. Sie wird aber auch teils grelle Schlaglichter werfen auf das Treiben, auf die Anschauungen und die Geisteshaltung der Kreise, in denen die Angeklagten verkehrten, und die Hinter- und Unsargtündle beleuchten, aus denen ihr Verbrechen herausgewachsen ist²6.

Der Prozeß sollte zeigen, daß diese hoffnungsvollen und ein wenig hochgeschraubten Erwartungen kaum genügend erfüllt werden konnten.

24 In der Anklage geht der Staatsanwalt davon aus, daß v. Salo-

mon die Schüsse abgegeben hat. 25 E. v. Salomon gibt in seinen Büchern eine andere Schilderung

des Ablaufs, wobei sich wiederum auch diese Berichte in eini- gen Punkten unterscheiden. Siehe dazu Ernst v. Salomon, Die Geächteten(Berlin/Gütersloh 1940), S. 330-337(dieses Buch ist erstmals 1930 erschienen); E. v. Salomon, Der Fragebogen (Hamburg 1951), S. 144 f.

26 Schluß der Anklageschrift des Staatsanwalts(Stadtarchiv Gie- ſen, s. Anm. 1).

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