Allerdings hätte dieser Fall nach Art, Anlage und Durchführung wohl eher unter das Kapitel Fememordu gestellt werden sollen, wenn man die Anschläge auf Maximilian Harden und Philipp Scheidemann als politische Attentate einstuft.
4. Der Gießener Prozeß
Am 22. März 1927 begann vor dem Schwurgericht des für diesen Fall zuständigen Landgerichts Gießen der Prozeß, der im gesamten Reichs-— gebiet mit großer Spannung erwartet wurde und dem man in der Presse große Aufmerksamkeit widmete.
In der Tat hatte diese Verhandlung, die als"Gießener Fememordpro— zeßu in die Geschichte der politischen Justiz eingegangen ist, ihre be— sonderen Aspekte, die teilweise von den Abläufen anderer Femever-— fahren abweichen; sie seien hier stichwortartig vorgestellt:
1. Die Tat, die abgeurteilt werden sollte, geschah am 4./5. März 1922, also rund 5 Jahre zuvor und ein gutes Vierteljahr vor dem Ra-— thenaumord.- 2. Das Opfer überlebte und konnte aussagen.- 3. Un- ter den Angeklagten war Ernst von Salomon, der wegen Mitbeteiligung am Rathenaumord bereits eine Zuchthausstrafe verbüßte, sich also in
Haft befand.- 4. Der Staatsanwalt, ein überzeugter Anhänger der Republik, vertrat eine mutige und im großen und ganzen engagierte Anklage.- 5. Sowohl der Untersuchungsrichter wie der Vorsitzende
des Schwurgerichts waren weder nach der einen noch nach der ande-— ren Seite voreingenommen; sie sahen ihre Tätigkeit'unpolitisch!, nur Recht und Gesetz verpflichtet, und waren im juristischen Sinne positi- vistisch eingestellt.- 6. Ein ehemaliger Verbündeter der Angeklagten sagte freimütig aus.- 7. Zwei der Angeklagten, vor allem E.v. Salo- mon, haben sich später noch literarisch zum Prozeß geäußert.
Darüber hinaus können Vorgeschichte, Verlauf, Ausgang und Nachwir-— kungen dieses Prozesses in seltener Deutlichkeit zeigen, mit welchen Schwierigkeiten die Weimarer Republik zu kämpfen hatte, wenn es galt, Feinde der parlamentarisch-demokratischen Ordnung vor Gericht zu entlarven, wie der Justizapparat nur zögernd den politischen Hin— tergrund der Straftäter ansprach, wie durch gezielte Einflüsse der verschiedensten Art eine(Rechts)unsicherheit erzeugt wurde, die teil- weise die Objektivität beeinträchtigte und die Prozeßat mosphäre trüb- te.
Das Auffinden bislang unbekannter Quellenls und die amtlichen Prozeßakten aus dem Staatsarchiv Darmstadt“ ermöglichten neben
13 Abschriften aus amtlichen Akten, Zeitungsausschnitte und ande— re Aufzeichnungen im Besitz von H. Weidemann, München. 14 Im folgenden: Staatsarchiv(StàA) Darmstadt, Abt. G 21(Mini-
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