sammenhang damit wurde vor allem den mit der Reichswehr offen oder geheim zusammenarbeitenden Kreisen kaum genügend Aufmerk- samkeit gewidmet. Auch die verhängnisvollen Einflüsse der oft sehr einseitig urteilenden Justiz und ihre Rolle in Prozessen politischer Straftaten wird häufig übersehen, und zwar nicht nur in Schulge- schichtsbüchern, was man wegen der Schwierigkeit der Darstellung dort noch verstehen könnte, sondern auch in vielen Publikationen mit wissenschaftlichem Anspruch.
Wäre nicht die grausame Tötung von Rosa Luxemburg und Karl Lieb- knecht am 15.1.1919 in Berlin geschehen, hätte der von chauvinisti- schen Freikorpstruppen(Brigade Ehrhardt) in Konspiration mit Teilen der legalen Reichswehr inszenierte Kapp-Putsch im März 1920 nicht stattgefunden, und würden die spektakulären Morde an Matthias Erz- berger(26.8.1921 in der Nähe von Bad Griesbach im Schwarzwald) und an Walter Rathenau(24. Juni 1922 in der Königsallee von Berlin-Grunewald) nicht eine breite öffentlichkeit aufgeschreckt ha- ben, so wäre das Treiben gewisser rechtsradikaler und paramilitäri- scher Organisationen in den ersten fünf Jahren der Weimarer Republik noch viel stärker aus dem Bewußtsein verdrängt worden. Wer weiß beispielsweise heute, daß drei der bekanntesten und sich auf grausame Weise profilierenden Nationalsozialisten, nämlich Edmund Heines, Ru— dolf Höß und Martin Bormann, zu den Fememördern der frühen 20er Jahre gezählt werden müssen5.
Es ist das unbestreitbare Verdienst von Emil Julius Gumbel, seit 1923 professor für Mathematik(!) an der Universität Heidelberg(gestorben am 10.9.1966 in New Vork), das makabre Geschehen jener Zeit, die unseligen politischen Morde, das teilweise erschreckende Versagen der deutschen Justiz bei der Beurteilung dieser Verbrechen, das die junge Republik immer tödlicher bedrohende Zusammenspiel von legaler und illegaler militärischer Rüstungb auf der einen und der politischen Ju- stiz auf der anderen Seite der damaligen Öffentlichkeit unterbreitet und der Nachwelt überliefert zu haben7. Seine Größe liegt darin, daß er die aufkommende Gefahr sah und beim Namen nannte, als das Un- heil noch hätte gebannt werden können. Aus einem beispiellosen poli-
5 Heinrich Hannover- Elisabeth Hannover-Drück, Politische Justiz 1918- 1933(Frankfurt a. M. 1966), S. 154 ff.; E. J. Gumbel, Vom Fememord zur Reichskanzlei(Heidelberg 1962), S. 49 ff.
6 Das Wort von der Reichswehr als Staat im Staat“ wird hier bestätigt. Ebenso auch v.Seeckts abfällige Kußerung über die parlamentarische Demokratie, die er als Krebsschaden unserer Zeit“ bezeichnet.
7 E. J. Gumbel, Zwei Jahre Mord(Berlin 1921); Vier Jahre politi- scher Mord(Berlin 1922); Verräter verfallen der Feme(GBerlin 1929); vom Fememord zur Reichskanzlei(Heidelberg 1962).
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