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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Archiven gesammelt werden sollten. Andererseits dürfen Archive die Sachgebiete ihres Buchbestandes nicht unbegrenzt ausdehnen, oder, um die Kompetenzverteilung zu Museen anzusprechen, alte Münzen oder andere Bodenfunde in eigener Verwahrung behalten.

Haben wir insoweit das Wesen eines Archivs und gleichzeitig seine Ei- genverantwortlichkeit und Abgrenzung gegenüber der laufenden Ver- waltung und den verwandten Instituten der Museen und Bibliotheken aufzeigen wollen, so gilt es nunmehr der Funktion und den Aufgaben eines(kommunalen) Archivs in der Gegenwart nachzuspüren.

Der mit der verantwortlichen Leitung beauftragte Archivar sieht sich heute mit einer Reihe von Aufgaben konfrontiert, deren Bewältigung ihm aus vielfältigen Gründen nur äußerst unvollkommen gelingt. Mit der kursorischen Beschreibung"Raum-, Zeit- und Personalmangel sind die gröbsten Erschwernisse seiner Arbeit bereits genannt; natür- lich sollte man die finanziellen Mittel nicht vergessen, die durchaus in der Lage sein können, den einen oder anderen der genannten Mängel abzumildern oder- im günstigsten Falle- gar aufzuheben. Das weite Feld, das der Archivar zu beackern hat, läßt sich einigermaßen überschaubar in folgenden sieben Punkten zusammenfassen:

a. Prüfung der Akten aus der laufenden Verwaltung, die dort aus- sortiert wurden und dem Archiv angeboten werden. Entschei- dung darüber, was übernommen werden muß, weil es archivwür- dig ist bzw. was der Kassation, der Aktenausscheidung, endgül- tig unterliegt.

b. Archivierung, d.h. UÜbernahme, Verzeichnung, Benutzbarmachung und Konservierung des auf Dauer zu lagernden Archivguts. Für bereits im Archiv vorhandene Bestände gilt der gleiche Ar- beitsweg; nur muß hier die Sichtung(Pkt. a) noch vorangehen.

c. Die fach- und sachgerechte Betreuung der Archivbesucher, die an den Sprechtagen ihre verschiedenartigen Anliegen vorbringen und bestimmte Archivalien benutzen wollen.

d. Die schriftliche Beantwortung von Anfragen auswärtiger Klien- ten!, Dienststellen, Forscher und Privatleute.

e. Die Verpflichtung, als Mann an der Quelle der Geschichtsfor- schung zu dienen, in diesem Fall die Geschichte der Stadt durch eigene Publikationen oder durch die tatkräftige Förderung der Forschungen Dritter weiter aufzuhellen.

f. Archivgut außerhalb der von den städtischen Behörden anfallen- den Akten zu sammeln, damit die Dokumentation über das viel- fältige Leben in einer Stadt nicht nur von der Tätigkeit der Amter und Behörden gespeist wird, sondern das breite Spektrum der Außerungen unserer modernen Welt erfaßt.

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