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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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neut die Frage zu beantworten, wo die Schwerpunkte der Archivarbeit zu liegen haben. Dabei gilt es, den Blick nicht nur in die Vergangen- heit zu richten, sondern auch in die Zukunft zu schauen.

Es ist nicht zuletzt die Schuld der Archive selbst, wenn in der öffentlichkeit oft recht verworrene Vorstellungen darüber bestehen, was eigentlich das Archiv einer Stadt für Funktionen zu erfüllen hat. Man verbindet damit zwar das Sammeln alten Schriftguts, das Ver- wahren wertvoller Urkunden und das Lesen mittelalterlicher Texte, aber von den wesentlichen Aufgaben eines Archivs in der Gegenwart weiß man nicht viel.

Es ist daher notwendig, im Rahmen dieser Zusammenstellung, die ja nicht nur den Fachleuten, sondern auch einem breiteren Kreis interes- sierter Bürger dienlich sein soll, auf den Archivbegriff näher einzuge- hen, die Aufgaben eines Stadtarchivs und ihre Bewältigung klar zu umreißen.

Archive im weitesten Sinne dieses Wortes sind Sammlungen von Schriftstücken und sonstigen Dokumenten, die bei Einzelpersonen, juri- stischen Personen(z.B. Vereine, Gesellschaften usw.) oder bei regi- straturbildenden Institutionen(z. B. Behörden, Amtern usw.) aus deren geschäftlicher, literarischer oder rechtlicher Tätigkeit erwachsen sind und als Quellen und Belege der Vergangenheit auf Grund ihres wissenschaftlichen oder amtlich-rechtlichen Wertes zur dauernden Aufbewahrung bestimmt sind. Der hier bezeichnete Archivinhalt muß heute ergänzt werden durch Sammlungen geschichtlicher Dokumente besonderer Art(z.B. Zeitungsausschnitte, Photographien und andere bildliche Darstellungen, Flugblätter, Wahlzettel, Tonaufnahmen u. ä. m.). Die zuletzt genannten Sammlungen können sich zu selbständigen Archiven(z. B. Fotoarchiv, Filmarchiv, Zeitungsarchiv) entwickeln.

Der Ort, an dem die hier näher beschriebenen Sammlungen bzw. Ar- chivalien aufbewahrt werden, heißt natürlich ebenfalls Archiv', ebenso wie die mit Archivalien befaßte Behörde diesen Namen(z. B. Stadtar- chiv) trägt.

Hieraus erhellt auch, daß im wesentlichen Schriftstücke und andere Dokumente das Gesicht eines Archivs bestimmen, im Gegensatz etwa zum Ausstellungsgut der Museen oder zu den Büchern einer Bibliothek. Dies kann und darf aber nicht bedeuten, daß ein Archiv ohne Bücher auskommen müßte oder daß eine Bibliothek keine Handschriften, Nachlässe oder anderes Sammlungsgut aufbewahren dürfte. Doch soll- ten Archivstücke, die nachweisbar in ein bestimmtes Archiv gehören, nicht um eines fragwürdigen Prinzips wegen da verbleiben, wo sie vor Zeiten zufällig einmal gelandet sind und wo sie eigentlich als Fremd- körper! wirken, weil sie dort nicht gesucht werden. Natürlich gibt es Schriftgut, ich denke hier vor allem an Tageszeitungen und geschicht- liche Zeitschriften, die sinnvollerweise sowohl in Bibliotheken wie in

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