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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Dagegen widmete sich Ebel einer sorgfältigen Aufbewahrung der städ- tischen Archivalien, kümmerte sich um deren Erhaltung und bemühte sich auch, die Bestände durch Ankäufe zu bereichern. Er selbst erhält im Jahre 1902 von dem damaligen Staatsarchivrat Dr. Küch in Mar- burg"Unterricht im Zaponieren von Akten(= Uberziehen der Akten mit schützendem Zaponlack).

Im September 1901 wurden 45 Bände alter, verwitterter Rechnungs- bücher von dem Gießener Buchbindermeister Sann renoviert, weil sie vermodert und zusammengeklebt waren.

Nach seinen eigenen Angaben(MOHG, a. a. O., S. 99) richtet sich Ebel bei der Neuordnung der Archivbestände nach den Grundsätzen, die in dem Werk von Holtzinger:"Katechismus der Registratur- und Archiv- kunde, Leipzig 1883, S. 166 ff., niedergelegt sind.

Durch seine Tätigkeit bei der Universitäts-Bibliothek erwirkt er am 25. Febr. 1903 die Ubergabe folgender Archivalien an die Stadt Gie- ſen:

1. Zunftbrief der Goldschmiede-, Schlosser-, Hufschmiede- etc. Zunft v. 1627

2. Zunftbrief der Schreiner-, Bender-, Glaser- und Dreherzunft v. 1627

3. Zunftbrief der Eisenkrämer-, Sattler-, Kupferschmiede- etc. Zunft v. 1627

4. Renovierter Zunftbrief der Maurer-, Weißbinder- etc. Zunft v. 1745

5. Renovierter Zunftbrief der Schreiner-, Wagner-, Schlosser-Zunft v. 1770

6. Erneuerter Zunftbrief der Barbierer zu Gießen v. 1792

7. 12 Aktenstücke die Bäckerzunft betr. aus dem 17./18. Jahrhun-

dert 8. Rechnung über die Armenklasse der Stadt Gießen 1784 9. 1 Faszikel verschiedener landgräflicher Verordnungen und Res-

kripte in gleichzeitigen Abschriften des Oberamts Gießen aus dem 18. Jahrhundert

10. Verordnung das neue Bürger-Reglement betr. v. 1755

11. 1 starker Faszikel enthaltend die Eingaben des cand.theol. Jug- hard, den"Gesundbrunnen auf dem Seltersberg betr. und die hieraus erwachsenen Akten 1736- 1761

Ebel veranlaßte die Stadtverwaltung, der Universitätsbibliothek ihren Dank für diese großzügige Schenkung auszusprechen; man darf hinzufü- gen, daß solche weitblickenden Anordnungen sehr sinnvoll sind und für unsere Zeit zur Nachahmung empfohlen werden können, denn Akten über den"Jughardsbrunnen oder Zunftakten der Gießener Barbiere sucht man mit Sicherheit zuerst im Stadtarchiv.

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