letztlich die entscheidende Gerichts- und Verwaltungsinstanz, wie es etwa auch die landgräfliche Gerichts- und Polizeiverordnung von 1455 zeigt. Wer von Demokratie in der spätmittelalterlichen Stadt spricht, verkennt das soziologische Gefüge und die Lebensordnungen einer lan-— desherrlichen Stadt in jener Zeit. Es ist allenfalls eine Demokratie für Privilegierte. Es gibt nicht gleiche Rechte und Pflichten, sondern die Bevölkerung scheidet sich streng in die contributionsfreien land- gräflichen Vasallen und Beamten, die vollberechtigten Bürger, die halbberechtigten Beisassen und die Fremden. Ubergänge von einer zur anderen Gruppe sind selten und nur unter Schwierigkeiten zu errei- chen.
Und doch bleibt der Bürgerschaft ein nicht unbedeutender Spielraum der Selbstverwaltung, den sie nach besten Kräften wahrnimmt. Sie zahlt zwar dem Landgrafen die von den Ständen unter Mitwirkung der Städte festgesetzte Steuer, aber sie bekommt das Recht, die Gesamt- steuersumme nach ihrem Gutdünken auf die einzelnen Einwohner zu verteilen. An der Märkerverfassung des großen Stadtwaldes ist sie zu gleichen Teilen berechtigt, und erst dem absolutistischen Staat des 18. Jahrhunderts bleibt es vorbehalten, der Stadt dieses Recht wie viele andere zu nehmen. Die Zünfte, in Gießen besonders die Wollen— weber, die Leinen- und Tuchmacher, die Färber, Walker(Wolkengasse) und Lohgerber(Löwengasse), gaben sich ihre vom Landgrafen sanktio- nierten strengen Zunftordnungen und wohnten meist in besonderen Gassen. Die Händler und Kaufleute hielten ihre Märkte, deren erste Verleihung durch die Herrschaft uns aus dem Jahre 1442 überliefert ist, die aber auf Grund des Charakters unserer Stadt sicher sehr viel älter sind.
Die Bürgerschaft nimmt zu; immer neue schmucke Fachwerkhäusr entstehen, teilweise weit vor den zu eng gewordenen Mauern. Eine größere Kirche tritt gegen Ende des 15. Jahrhunderts an die Stelle der alten, St. Pankratius geweihten Kapelle, und um die Mitte des 15. Jahrhunderts wird auch das 1944 zerstörte Rathaus gebaut, das Symbol einer begrenzten Selbstverwaltung war. Die leider im zweiten Welt- krieg verlorenen Zinsbücher des Jahres 1495 lassen vermuten, daß es ungefähr 1500 Menschen waren, die in unserer Stadt wohnten, als die Landgrafschaft Hessen in das 16. Jahrhundert eintrat, das ihr bedeu- tendstes werden sollte.
Kehren wir nun noch einmal von der Stadtgeschichte zur Landesge- schichte zurück. Um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert sah es wenig verheißungsvoll für die Landgrafschaft aus,. Kaum war das Land nach 40jähriger Trennung in Nieder- und Oberhessen wieder unter ei- nem Herrscher vereinigt, da schien der Mannesstamm des hessischen Hauses auszusterben, und die potentiellen Nachfolger standen bereit.
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