Pracht entfalten, dazu fehlte ihm der Charakter einer ständigen Resi- denz und auch die Berührung mit der großen Welt der Kunst. Es fehl- te der Stadt auch das religiöse Zentrum, die eigene große Kirche; ja nicht einmal eine klosterähnliche Niederlassung hat ihren Platz inner— halb der engen Mauern gefunden. Lediglich gegen Ende des Mittelal- ters werden geistliche und weltliche Bruderschaften urkundlich er-— wähnt, die sich aber in erster Linie der Krankenpflege verschrieben hatten. Erst um die Wende zum 16. Jahrhundert wird Gießen eigen- ständige, von der ehemaligen Mutterkirche in Selters unabhängige Pfarrei. Patron der dem hl. Pankratius geweihten Kirche war der Landgraf.
Unsere Stadt konnte sich deshalb im 15. Jahrhundert in Ruhe und Ge- lassenheit unter landgräflichem Schutz weiterentwickeln, weil seit 1427 der Existenzkampf Hessens mit Mainz endgültig siegreich bestan- den war. 1450 wird die Grafschaft Ziegenhain hessisch; dies bedeutete das Zusammenwachsen der bisher getrennten Landesteile in Nieder- und Oberhessen; für Gießen sperrte der Staufenberger Riegel nicht mehr den Weg nach Marburg. 1479 fällt auch die weit ausgedehnte Grafschaft Katzenelnbogen- wiederum durch Heirat- der Landgraf- schaft Hessen zu, die damit eine machtvolle Position an Rhein und Main im heutigen Südhessen erwirbt. Allerdings blieb diese Katzen- elnboger Erbschaft nicht unbestritten, denn das Nassauer Grafenhaus erhob ebenfalls nicht unberechtigte Ansprüche. In dem nun folgenden Katzenelnbogener Erbfolgestreit, der sich bis zum Jahre 1557 hinzog, wurde noch einmal die besondere strategische Bedeutung und der wirtschaftliche Wert Gießens für die Landgrafschaft augenfällig. Dies zeigte sich u. a. darin, daß die Stadt gegen Ende des 15. Jahrhunderts mehrfach für Schuldverschreibungen der Landgrafen Bürgschaft gelei- stet hatte, so 1470 schon und wieder 1489 für eine erhebliche Sum- me. Bereits 1446 war der Katzenelnbogener Erbtochter Anna bei ih- rem Verlöbnis mit Landgraf Heinrich III. ein Vermächtnis auf die Stadt Gießen gegeben worden.
Als Dank für die vielfältige Treue der Stadt und in der Absicht, ihre wirtschaftliche Lage zu festigen und zu bessern, schenkte ihr der Landgraf 1498 einen großen Teil seines Hangelsteinwaldes zu freiem Eigentum. Ein derart großzügiges landesherrliches Geschenk war für jene Zeit ungewöhnlich und einmalig, und dies ist nur so zu erklären, daß der Landgraf ganz bewußt seine Stadt förderte, die in schwerer Zeit zu den wenigen festen Plätzen zählte, auf die er sich in diesem südlichen Grenzbereich seines zerrissenen Landes stützen konnte. Vier Jahre später erwirbt die Stadt mit Erlaubnis des Landgrafen auch den Steltzenmorgenwald- oder, wie der Volksmund sagt, den Stolzenmor- gen- jenen seit 30 Jahren verschwundenen schönen Waldbezirk, der sich vom ehemaligen Flughafen bis vor die Gemarkungsgrenze nach Rödgen hinzog. Glücklicherweise blieb die Stadt in jenen Jahrzehnten
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