Landgrafschaft führten. Es kann jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß die Tübinger ihr Besitztum an Hessen verkauften; es bleibt uns lediglich verborgen, warum sie die Landgrafen den Erzbischöfen vorzo- gen. Für die junge Landgrafschaft Hessen aber bedeutete der Erwerb Gießens im Zuge ihrer konsequent durchgeführten Territorialpolitik ei- nen erheblichen Machtzuwachs, denn neben der Stadt selbst wurde auch das umliegende Land, eben die Herrschaft Gießen, mit Wieseck, jener wohl ältesten Siedlung unseres engen Raumes, Klein-Linden, Großen-Linden, Klein-Rechtenbach(als Exklave) sowie mit zahlreichen Wüstungen übernommen. Ferner gehörten dazu große Teile des alten Wiesecker Waldes, insbesondere der heutige Gießener Stadtwald und der Hangelstein bis hin zur Badenburg an der Lahn. Schließlich darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß durch den UÜbergang der Herrschaft Gießen auch noch andere Rechte von Landgraf Heinrich I. übernom- men wurden, so vor allem die mit den anderen Gleiberger Erben, den Herren von Merenberg, gemeinsamen Besitzungen an der Lahn, der Anteil am Hüttenberg und am Wiesecker Wald, das Anrecht an der Stammburg Gleiberg sowie die Gerichtsrechte, die Vogtei über den Schiffenberg.
Durch diesen Machtzuwachs konnte Hessen nunmehr von der Lahn bis zum Vogelsberg einen vollständigen Sperriegel ausbilden, der dem Mainzer Erzstift die großen Fernstraßen aus dem Rhein-Main-Gebiet in die nordhessischen Besitzungen blockierte. 1186 bereits sperrte der Landgraf mit der Burg Grünberg die Straße durch die"kurzen Hes-— sen“; zwischen 1237 und 1254 erwarb er die das mittlere Lumdatal beherrschende Burg Nordeck und verlegte damit dem Erzbischof den direkten Weg auf der sog."Salinenstraße“ von Bad Nauheim aus der Wetterau über Großen-Buseck zur Amöneburg. Gießen aber unterbrach die wichtigste Nord-Süd-Verbindung, die schon erwähnte"Weinstraße“. Hessens Ausgangsstellung im Kampf mit Mainz um die Landesherr- schaft war damit nach dem Erwerb Gießens wesentlich günstiger ge- worden. Gießen selbst aber wacht nach dem UÜbergang an Hessen aus seinem Dornröschenschlaf auf und gewinnt dank seiner verkehrspoliti- schen und strategischen Lage eine stetig wachsende Bedeutung. Ihrer Betrachtung soll nun der zweite Teil meiner Ausführungen gewidmet sein.
Der mit Weitblick und Tatkraft ausgestattete neue Herr Gießens, der Landgraf Heinrich I., der von 1256 bis 1308 über ein halbes Jahrhun- dert lang regierte, zögerte nicht, den Erwerb Gießens auch politisch zu nutzen. Zunächst versicherte er sich der Freundschaft Hartrads von Merenberg, des Herren der Gleiberger Restgrafschaft, indem er auf die Rechte am Gleiberg verzichtete und dem Merenberger den Wet- tenberg zu erblichem Lehen überließ. Gleichzeitig bestätigte er ihm ein Gießener Burglehen und machte sich auch die anderen Gießener Burgmannen, alles kleinere Adelsfamilien der Umgebung, zu Gefolgs-
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