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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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die mit dem Niedergang der staufischen Reichsgewalt noch ständig wuchs.

In dieser politischen Situation befand sich unser Gebiet, als mit dem Tode des letzten Landgrafen von Thüringen, Heinrich Raspe, im Jahre 1247 die seit 1122 bestehende Verbindung Thüringens mit Hessen ein Ende fand. Trotz ungünstigster Vorbedingungen gelang es der Herzogin Sophie v. Brabant, der Tochter der heiligen Elisabeth, das hessische Erbe aus der Hinterlassenschaft der Thüringer für ihren unmündigen Sohn, den späteren ersten Landgrafen von Hessen, Heinrich I., zu er halten. Auch dieser außerordentliche politische Erfolg kann hier nicht im einzelnen erörtert werden. Jedenfalls mußte Mainz 1263 in dem denkwürdigen Vertrag im Feldlager vor Langsdorf bei Hungen das Haus Brabant als Inhaber der mainzischen Lehen in Hessen anerkennen und den Bann über den Landgrafen sowie das Interdikt über Hessen aufheben. Im folgenden Jahr wird auch die endgültige Auseinanderset- zung und Trennung zwischen Hessen und Thüringen vertraglich gere gelt. Nunmehr kann der inzwischen großjährig gewordene Landgraf Heinrich I. darangehen, die selbständig gewordene Grafschaft Hessen in den Wirren des Interregnums gegen mancherlei Feinde, insbesondere gegen Mainz, zu sichern und auszubauen.

Jetzt wenden wir den Blick wieder unmittelbar auf unsere Stadt. Die territorialgeschichtliche Entwicklung im mittelhessischen Raum, wie ich sie bis ins 6. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts darzustellen versuch- te, mag die Tübinger Herren von Gießen dazu bewogen haben, bei re alistischer Einschätzung der ihnen verbliebenen Möglichkeiten eine Ab- stoßung des Gießener Besitzes ins Auge zu fassen. Die aus anderen Tübinger Territorien überlieferte, wohl aus finanziellen Erwägungen zu erklärende Neigung der Pfalzgrafen zu Verkäufen von Besitztümern mag der nun kommenden Entwicklung förderlich gewesen sein.

Für uns stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer an einem Erwerb der Herrschaft Gießen vordringlich interessiert war. Nach La ge der Dinge konnten dies damals nur der Erzbischof von Mainz und der Landgraf von Hessen sein. Würde sich jener in den Besitz von Gießen setzen, so blieb ihm, wie schon in Gießens Tübinger Zeit, der Weg von Mainz zu seinen nordhessischen Gebieten offen. Gelang es je doch den Landgrafen, Gießen zu erwerben, so waren sie in der Lage, die wichtige Nord-Süd-Verbindung, die sog."Weinstraße, als Ver kehrsweg der Erzbischöfe von Mainz über die Wetterau, Butzbach, Großen-Linden nach Nordhessen zu sperren.

Die mangelnde Oberlieferung setzt uns außerstande, den Vorgängen nachzuspüren, die schließlich zwischen dem 15. August 1264 und dem 29. September 1265 zu dem Übergang der Herrschaft Gießen an die

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