Diese Initiative aber dürfte um die Mitte des 12. Jahrhunderts nach den Gleiberger Teilungen erfolgt sein, als die Herrschaft sich heraus-— gebildet hatte und die Dörfer des Gerichts Steinbach durch Rodungen im Wiesecker Wald entstanden waren. Ferner ist auch die Gründung der Gemeinschaft Hüttenberg in dieser Zeit zu sehen. Alle beteiligten Dörfer hatten die Waldnutzung dringend notwendig, da es Eigenwald der bäuerlichen Bevölkerung nicht mehr gab, der herrschaftliche Wald aber von einer Nutzung natürlich ausgeschlossen war. Gießener Wald- nutzung im Stadtwald und die NMöglichkeiten des Linder Markwaldes sind erst später entstanden.
Die erste schriftliche Nachricht aus dem Jahre 1485 über die Markge- nossenschaft ist eine Vereinbarung der beiden Landesherrschaften Hessen und Nassau über die Ordnung im Fernewald. Sie zeigt deutlich, daß eine völlig freie Nutzung und Verfügung den beteiligten Gemein- den versagt war. An drei Tagen in der Woche durfte der Wald befah- ren und in ihm geholzt werden. Die berechtigten Märker aber hatten nur das frei, was ihrem Hausbedarf entsprach. Offen war der Wald vom Michaelstag bis Ostern, im Sommer blieb er geschlossen.
In der Folgezeit kommt es im Gebiet des Fernewaldes immer wieder zu kleineren oder größeren Streitigkeiten der Mitmärker-Gemeinden untereinander und gegenüber Anrainer-Gemeinden, so vor allem mit Rödgen, das zum Adelsgericht Busecker Tal zählte und am Ferne- waldu nicht beteiligt war. Besondere Schwierigkeiten bereitete immer wieder Annerod, das ja mit seiner Gemarkung durch den Fernewald auf drei Seiten eingeschlossen wurde.
Daneben häuften sich die Versuche Gießens, stärkeren Einfluß auf die Gestaltung der Markgenossenschaft zu nehmen, was aber zunächst auf den entschiedenen Widerstand des Nassauer Obermärkers stieß. Der Zustand des Waldes wurde im Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts zusehends schlechter. Dies führte nicht nur zu neuen Waldordnungen, sondern auch dazu, daß die weiter entfernt liegenden Gemeinden ihr Interesse an der Markgenossenschaft verloren, weil sie ihr keine Vor-— teile mehr brachte. Gießen, das seine Rechte und Anteile am Ferne- wald erweitern wollte, kam diesen Wünschen entgegen, und von 1690 bis 1701 kaufte Gießen die Märkerrechte von Allendorf/Lahn, Lützel- linden, Hörnsheim, Watzenborn-Steinberg, Wieseck(gegen Hangel- stein-Teil), Klein-Linden und Großen-Linden.
Mit dem Hauptteilungsvertrag zwischen Hessen und Nassau 1703 hörte die gemeinsame Obermärkerschaft über den Fernewald auf, aber die ehemaligen Hüttenberg-Gemeinden Leihgestern, Hausen und Annerod behielten ihre Märkerrechte bei, so daß nun noch diese drei Dörfer sowie Gießen, Garbenteich und Steinbach berechtigt blieben. Mit Aus- nahme von Leihgestern waren es jetzt unmittelbare Anrainer der
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