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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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cher Ziegenhainer Besitz im 15. Jahrhundert nachzuweisen. Mittelpunkt des Ziegenhainer Besitzes in unserem Gebiet aber waren Schloß und Stadt Staufenberg bis 1450, als die Grafschaft Ziegenhain an die Landgrafschaft Hessen überging. Die später immer wieder prätendierte Obermärkerschaft Hessens hat hier ihre Ursache.

Der Territorialherr Ziegenhain aber war daran interessiert, das Gebiet seiner im 14. Jahrhundert verlassenen Ortschaften nicht unter die Nachbardörfer aufteilen zu lassen und schuf so im Einvernehmen mit den betroffenen Hintersassen die Markgenossenschaft, um seine hoheitlichen Befugnisse besser sichern zu können. Das zuletzt ausge- gangene Dorf Altenstruth, das nachweislich die beiden anderen Dörfer zunächst aufgesogen hat, gab dem größeren Bezirk seinen Namen. Mit dem Zuzug von ehemaligen Bewohnern der verlassenen Dörfer Eckels- hausen, Weigandhausen und Altenstruth nach Gießen, Alten-Buseck und Wieseck erhielten diese Orte neben Staufenberg die Teilhaberschaft an der Markgenossenschaft. Schon 1337 wird Heinrich von Altenstruth als Bürger von Gießen genannt.

Im Laufe ihrer Existenz ist es in der Markgenossenschaft natürlich zu mancherlei Streitigkeiten um Hute- und Holzrechte gekommen. Im Vordergrund standen dabei die Versuche der Gemeinde Alten-Buseck und ihrer Herrschaft, der Ganerben des Busecker Tals, die die größte gemeinsame Grenze mit der Markgenossenschaft hatten, ihren Einfluß und ihre Rechte zu erweitern. Vor allem versuchten sie bis 1854 dem Jahr des Ausgleichs zwischen dem Landgrafen und der Adelsherr schaft- immer wieder Hessen die Obermärkerschaft streitig zu ma chen.

Die drei anderen Mitmärker hatten es schwerer, ihre Rechte in der Altenstruth wahrzunehmen: Gießen und Staufenberg hatten keinen di- rekten Zugang, Wieseck nur einen schmalen Anfahrtsweg südlich des Hangelsteins. Die Stadt Gießen hatte mit Bestrebungen, ihre Rechte in der Altenstruth auszuweiten, wenig Erfolg, insbesondere weil der Zufahrtsweg relativ weit war und immer vom Wohlwollen der Wie secker abhing. Da Staufenberg ähnliche Schwierigkeiten hatte, waren es diese beiden Städte, die gegen Ende des 17., Anfang des 18. Jahr- hunderts auf die Auflösung der Markgenossenschaft drängten, nachdem Versuche, die Erträge durch Aufforstung und bessere Hegung zu stei- gern, gescheitert waren.

Alten-Buseck und Staufenberg, die ihre Rechte bei einer Aufteilung zu Eigentum bedroht sahen, vor allem, weil teilweise Acker- und Wie- senstücke innerhalb der Altenstruth im privaten Eigentum ihrer Ein- wohner standen, bemühten 1705 sogar die Juristische Fakultät in Mar- burg, die ihnen zugestand, daß Gießen kein Recht habe, solche uural- ten Märkerei aufteilen zu lassen. Den Drohungen Wiesecks und Al-

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