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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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ten-Busecks, sie würden Weidgang und Viehtrift auch bei einer even- tuellen Aufteilung der Markgenossenschaft weiterbetreiben, beugten sich Gießen und Staufenberg.

Gießen, das in dieser Zeit mit großen finanziellen Schwierigkeiten kämpfte- es hatte zahlreiche Fernewaldanteile gekauft-, verkaufte im Jahre 1707 seine 4/7 Anteile an der Altenstruth für 1200 fl an Wieseck und Alten-Buseck. Staufenberg folgte diesem Beispiel 1710 und verkaufte sein 1/7 für 500 fl, eine Summe, die im Vergleich zum Gießener Preis als unverhältnismäßig hoch angesehen werden muß.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß sich die Stadt denHöl- zerborn- es war wahrscheinlich der ehemalige Dorfbrunnen von Al- tenstruth als Tränke für das Vieh zur Mitbenutzung vorbehielt. Er liegt ja unmittelbar am damals schon städtischen Hangelsteinwald.

Wieseck und Alten-Buseck hielten die Markgenossenschaft noch eine zeitlang aufrecht, bis auch Wieseck 1752 auf seinen Anteil verzichte- te.

Seit diesem Jahr gehört die ehemalige Markgenossenschaft Altenstruth zur Alten-Busecker Gemarkung, und ihre Spuren sind nur noch dem Heimatfreund bekannt. Es sind der Flurname uStruthwiese und Grenzsteine mit W(Wieseck) und Ast(Altenstruth) am nördlichsten Rande des Hangelsteins(Karte Nr. 9).

Die Markgenossenschaft Fernewald nun, die wir als letzte der Ge meinschaften Gießens mit seinen Nachbarorten besprechen wollen, ist sowohl in ihrem Ursprung als auch in ihrer Struktur anders gelagert als die Altenstruth.

Können wir auch hier Zeitpunkt und Art ihrer Entstehung infolge des Fehlens älterer Akten und Urkunden nicht unmittelbar nachweisen, so läßt sich in rückblickender Betrachtungsweise doch vieles aus späteren Verhältnissen ableiten. Der Fernewald war unzweifelhaft ein Teil des alten Wiesecker Waldes, der in einer Zeit, da die Innenkolonisation zu einem gewissen Abschluß gekommen war, unter maßgebendem Einfluß der Grund- bzw. Territorialherren zu dem Zwecke ausgesondert wor den war, den Hintersassen ihrer Dörfer eine für sie lebensnotwendige Waldnutzung zu geben.

Die erstaunlich weite Verzweigung dieser Markgenossenschaft im We- sten und ihre enge Begrenzung im Osten, wie sie uns die Karte zeigt, macht uns auf einiges aufmerksam: Es waren um 1600 nicht weniger als 14 Gemeinden am Fernewald beteiligt, und wir gehen sicher nicht fehl in der Annahme, daß ursprünglich auch noch ausgegangene Dörfer dort Anrechte hatten. Hieraus können wir mit großer Sicherheit schließen, daß es sich um keine freie Markgenossenschaft handelte, sondern daß ihre Begründung auf Initiative der Herrschaft erfolgt ist.

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