Markwaldeigenschaft des Gießener Stadtwaldes nicht angetastet haben, da keine Versuche des Landgrafen überliefert sind, in seiner Stadt Gießen als Obermärker stärker einzugreifen.
Die erste uns überlieferte Waldordnung datiert aus dem Jahre 1574. Sie bestätigte die Funktionen der Märker und sollte der wachsenden Waldverwüstung Einhalt gebieten. Von jetzt an kennzeichnen immer neue und erweiterte Waldordnungen für fast zwei Jahrhunderte die Entwicklung im Gießener Stadtwald.
Im großen und ganzen gesehen machen uns die überlieferten Waldord-
nungen dreierlei deutlich:
1) Der Gießener Stadtwald war seit seiner Übergabe durch den Landes- bzw. Stadtherrn ein von Burgmannen, Stadtregierung und Bürgerschaft gemeinsam verwalteter Markwald.
2) Die ursprünglich wohl kaum beschränkten Nutzungsrechte der Bürger an diesem Wald wurden seit dem 16. Jahrhundert weit- gehend eingeschränkt. Abgesehen von dem sogenannten Bestal- lungsholz für bestimmte Bedienstete(so z.B. für die drei Mär-— ker, zwei Förster, den Ratsschreiber, die vier Torhüter, den Opfermann, die zwei Müller, den Spitalmeister, die Hebammen usw.) verblieben in gewissem Umfang nur die Waldweide und die Schweinemast sowie eine auf bestimmte Wochentage be— schränkte Erlaubnis, Leseholz im Wald zu sammeln, als Rechte der Bürger bestehen.
3) Alle Waldordnungen reichten, obwohl sie ständig neue Ein- schränkungen brachten, nicht aus, der Verwüstung Einhalt zu gebieten. Der Zustand des Stadtwaldes wurde im Gegenteil seit dem 16. Jahrhundert immer schlechter.
4) Die Stadtverwaltung ihrerseits versuchte im Interesse der Bür-— gerschaft alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um im Einver- nehmen mit der Landesherrschaft der drohenden Waldverwüstung Einhalt zu gebieten. Aber alle ihre Maßnahmen scheiterten letztlich daran, daß die Märkerverfassung des Stadtwaldes keine straffe und den forstwirtschaftlichen Belangen entsprechende Verwaltung gewährleistete.
Einen gewissen Einblick in die Rechts- und Verwaltungsverhältnisse des Stadtwaldes geben Auseinandersetzungen, die sich um 1617— 1631, also in der ersten Hälfte des 30jährigen Krieges, abspielten. In diesen Jahren kam es zu Versuchen der Stadt, die Närkerrechte der Burgmannen zugunsten ihrer eigenen Stellung einzuengen. Man hielt von seiten der Stadt die Zeit für gekommen, die Burgmannen, deren Macht und Einfluß ohnehin sehr zurückgegangen waren, aus der Verwaltung und Nutznießung des Stadtwaldes zu verdrängen, zumal der steigende Eigenbedarf der Stadt unter der Märkerverfassung nicht aus- reichend befriedigt werden konnte. In den Verhandlungen vor dem
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