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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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1329 endgültig verloren, nicht zuletzt durch die Treue und Standhaf- tigkeit der Gießener Bürger in ihrem Verhältnis zu Hessen, die seit- dem im Laufe der Jahrhunderte immer wieder bezeugt ist. Diese Treue zu Hessen darf vielleicht als Dank der Stadt für diese großzügi- ge Waldschenkung, für diese Start- oder moderner ausgedrückt Ent- wicklungshilfe betrachtet werden.

Es läßt sich also nicht sicher sagen, zu welcher Zeit der. Stadtwald an Gießen gekommen ist. Die Tatsache jedoch, daß das älteste Feld der Stadt, das sogenannte"'Alte Feld auf dem Südhang des Nahrungsber- ges, schon 1310 urkundlich genannt wird, macht es wahrscheinlich, daß der Stadtwald schon in der langen Regierungszeit des Landgrafen Heinrichs l.(1265- 1308) an die Stadt mit Nutzungs- und Rodungs- rechten übergeben wurde. Es ist kaum anzunehmen, daß der Landgraf das Waldgebiet in einzelnen Teilstücken und nacheinander zur Verfü- gung stellte, zumal auch in der Uberlieferung dazu jeder Anhaltspunkt fehlt. Es darf vielmehr zusammenfassend festgestellt werden: Der gro- ße Stadtwald ist der Stadt wohl um 1300 aus landgräflichem Eigentum zu Rodung und Nutzung übergeben und einer Märkerverfassung unter- stellt worden.

In der urkundlichen UÜberlieferung erscheint der Stadtwald erst im 16. Jahrhundert. Im Salbuch von Oberhessen heißt es 1587"einer aus den Burgmännern, einer aus den Schöffen, einer aus dem Gemeinen Rat sollen den Stadtwald in solcher Märkerei verwalten. Das heißt, daß Burgmannen, Stadtverwaltung und Bürgerschaft in gleicher Weise an den Nutzungen und Rechten des Waldes teilhaben und je einen Märker bestellen sollten. Es spricht für das außerordentlich gute Einverneh- men zwischen Stadt, Burgmannen und dem Stadtherren, daß diese Markwaldeigenschaft- von geringfügigen Ausnahmen abgesehen- zu keiner Zeit bis zu ihrer Auflösung im 18. Jahrhundert ernsthaft in Frage gestellt wurde.

Bis in die Zeit des Landgrafen Philipps des Großmütigen, d.h. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, ist der Stadtwald ohne besondere Ord- nung genutzt und von den Märkern verwaltet worden. Erst als die Waldfläche durch die weitergehenden Anrodungen merklich verkleinert worden war und die Zunahme der Bevölkerung sowie die Vergrößerung der Garnison einen vermehrten Holzbedarf und verstärkte Nutzungen mit sich brachten, mußte man Ordnungen einführen, um den Waldbe stand nicht zu gefährden. Diese Maßnahmen gingen zunächst vom Lan- desherren aus, der durch Forst- und Holzrodungen die Finanzkraft sei- nes Landes verbessern, aber natürlich auch die Jagdmöglichkeiten für sich und sein Gefolge erhalten wollte. Es spricht auch hier für das außergewöhnlich gute Verhältnis der Stadt Gießen zu ihrem Landes- herrn, daß selbst die sehr weit gehenden Eingriffe des Landgrafen Philipp, wie sie von anderen Plätzen seines Landes bekannt sind, die

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