Stadt übergegangen ist. Unser Stadtwald war ein Teil des alten Wie- secker Waldes. In diesem großen Gebiet gab es neben ganerbschaftlich verwalteten Teilen- wie 2.B. dem Fernewald- bereits zur Zeit der Stadtentstehung größere Flächen, die zum Allod, d.h. zu freiem Eigen- tum der Territorialherren des Gießener Gebietes geworden waren.
Der Stadt selbst waren in ihrer Frühzeit für die landwirtschaftliche Nutzung und Ausdehnung sehr enge Grenzen gesetzt, da die hochwas- sergefährdeten Landstriche der Lahn- und Wiesecktalaue im Umkreis der ersten Burganlage kaum Möglichkeiten des Anbaus gewährten. Der landwirtschaftlichen Nutzung zugängliches Gelände am Rande der Talauen und auf den Nieder- und Mittelterrassen der Lahn aber war bereits von den bestehenden Siedlungen um Gießen weitgehend in An- spruch genommen. So bot der bis unmittelbar vor die Tore der Stadt sich erstreckende Wald, der im Eigentum des Stadtherren stand, die einzige Möglichkeit, die Bürger der jungen Stadt mit dem notwendigen Ackerland zu versorgen.
Der Stadtherr- seit 1265 der Landgraf von Hessen- hatte zweifellos erkannt, daß die Stadt Gießen die ihr zugedachte wirtschaftliche und politische Rolle nur spielen konnte, wenn er ihr den lebensnotwendi- gen Rückhalt verschaffte. Diese mehr wirtschaftlich begründeten Überlegungen lassen sich an einigen nordhessischen Beispielen auch urkundlich konkret nachweisen. Ein gewisser Beweis für unsere An— nahme ist aber auch die Tatsache, daß der Gießener Stadtwald einen markgenossenschaftlichen Charakter hatte, in dem neben der Stadt und ihren Bürgern auch die Burgmannen, d.h. die landesherrlichen Ge- folgsleute, in gleichberechtigter Weise ihre Nutzungen hatten. Diese Markwaldeigenschaft und ihr Teilungsverhältnis zeigt auch eindeutig, daß der Stadtwald ursprünglich aus dem Eigentum des Stadtherrn stammt, der sowohl seine Stadt als auch seine Burgmannen ausrei- chend bedenken wollte.
Zu diesen mehr wirtschaftlichen treten aber auch zwingende politische Gründe, die es wahrscheinlich machen, daß der Stadtherr seiner jun- gen Stadt durch eine großzügige Waldgabe die Möglichkeit schuf, die fortifikatorischen Anlagen in der notwendigen Stärke auszubauen und zu sichern und damit die weitere Ansiedlung von Bürgern attraktiv zu machen.
Gießen war nämlich ebenso wie zahlreiche andere feste Plätze in sei— ner Umgebung— es sei hier nur an Grünberg, Homberg/Ohm und Nordeck erinnert- schon bald nach seinem Erwerb durch Hessen 1265 ein wichtiger Stützpunkt im Kampf um den Ausbau der Landesherr- schaft geworden, der ja gerade um diese Zeit(Ende des 13. Jahrhun- derts) in seine entscheidende Phase getreten war. Der große Gegen- spieler des Landgrafen, der Mainzer Erzbischof, hatte schon 1280 die befestigte Stadt erfolglos belagert, sie dann 1327 erobert, aber schon
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