Nach dem Verzicht auf seine Mitbesitzrechte am Gleiberg stellte sich für Graf Wilhelm nun die Frage, wohin er seinen Herrschaftsmittel- punkt legen sollte. Das ihm zugefallene Gebiet, die kleine Teilgraf- schaft Gießen, umfaßte neben großen Teilen des alten Wiesecker Wal- des alle später in der Stadt aufgegangenen Wüstungen und die heute noch bestehenden Siedlungen Wieseck, Klein- und Großenlinden, Klein- rechtenbach sowie den Schiffenberg mit seinem 1129 gegründeten Augustiner-Chorherrenstift.
Es waren in erster Linie wirtschaftliche Erwägungen, die Graf Wil-— helm veranlaßten, um 1150 oder kurz danach eine Wasserburg auf ei- nem ca. 1 ha großen Schwemmland im Wieseckdelta zu errichten. Hier ließen sich die großen Handelswege der Umgebung, die bis dahin über die Höhen liefen, durch die Passierbarmachung der Wieseckniede- rung heranführen und sicherer machen. Mit der wirtschaftlichen Stär- kung seines neuen Herrschaftsbereiches wuchs auch die militärisch-po- litische Bedeutung seines Territoriums.
Doch schon zwischen 1197 und 1203 ging die Teilgrafschaft Gießen durch Erbschaft an die Pfalzgrafen von Tübingen über. Noch bevor die Tübinger ihren Gießener Außenbesitz“- wahrscheinlich durch Verkauf — an die Landgrafen von Hessen abgeben(1264/65), erscheint Gießen im Jahre 1248 zum ersten Mal urkundlich als Stadt. Wenn wir die Er— richtung der Wasserburg um 1150 annehmen, muß sich also in einem Zeitraum von knapp 100 Jahren die Stadt herausgebildet haben.
Die Stadtgeschichtsforschung unterscheidet im westeuropäischen Be- reich im allgemeinen Städte, die im Anschluß an eine grundherrliche Niederlassung oder Befestigung sich herausgebildet haben und Städte, die von vornherein als Marktansiedlung durch die Herrschaft planmäßig begründet worden sind. In beiden Fällen bildete die dauernde Nieder- lassung von Handwerkern und Kaufleuten und die Errichtung eines regelmäßigen Marktes die Voraussetzung für die Entstehung der Stadt. Marktsiedlung und Burgsitz sind nicht sofort zu einer Einheit zusam- mengewachsen. Sie standen zunächst nebeneinander, obwohl natürlich von Anfang an Bindungen und Beziehungen vor allem wirtschaftlicher und militärischer Art vorhanden waren, wie das sowohl den Bedürfnis-— sen der befestigten Anlage als auch denen des Kaufmanns auf dem Markt entsprach.
In Gießen sind die Anfänge einer Niederlassung um die Burg sicher bereits unter der Gleiberger Herrschaft erfolgt; das Zusammenwachsen von Markt und Burg und die Umwehrung auf Betreiben der Herrschaft aber dürfte nach Lage der Dinge erst in die letzte Zeit der Tübinger Herrschaft fallen.
Für eine planmäßige Stadtgründung der Gleiberger finden sich keine Anhaltspunkte. Erst nachdem man die bis dahin weglosen Talauen der


