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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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Lahn und der Wieseck mit ihren Seitenbächen halbwegs begehbar ge- macht hatte und die herangeführten Handelswege nun die Ausbildung eines ständigen Marktplatzes begünstigten, konnte man daran denken, den befestigten Ort auszubauen und zu erweitern. Dies wäre aber oh- ne die Initiative des Stadtherrn in dem siedlungsfeindlichen Gelände nicht möglich gewesen(Karte Nr. 1).

Die Tübinger Pfalzgrafen waren daran interessiert, ihren Außenposten zu stärken und wirtschaftlich zu sichern. Tübingen selbst ist 1231 als Stadt bezeugt; weitere Stadtgründungen im Territorium der Pfalzgrafen lagen nahe. Die Tatsache, daß die Tübinger Stadtherren in den beiden letzten Jahrzehnten ihrer Herrschaft nur noch selten in Gießen auftra- ten, hat die Entwicklung zur selbständigen und selbstverwalteten Stadt weitgehend begünstigt. Bei dem UÜbergang an Hessen 1265 konnte sich der neue Stadtherr, der Landgraf Heinrich I., bereits auf die vorge- fundenen Verhältnisse stützen, die sich von der Burgverwaltung zur Stadtverfassung weiterentwickelt hatten.

Das Gebiet, das den ersten Bewohnern Gießens für ihre Haus- und Hofstätten zur Verfügung stand, war zunächst außerordentlich klein und hat sich auch in den folgenden Jahrhunderten nicht wesentlich vergrößert. Es war vielmehr eingeengt durch die frühe Stadtmauer, später durch Wall und Graben in der Festungszeit und hat sich eigentlich erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts weiter ausdehnen können. Welcher Raum aber stand den Einwohnern Gießens in der Feldmark zur Verfügung, den sie für den Garten- und Ackerbau sowie für die Weidewirtschaft benutzen konnten?

Die zur Zeit der Stadtgründung bereits bestehenden Dörfer sowie die später wüst gewordenen Siedlungen hatten den der landwirtschaftli- chen Nutzung und Bebauung zugänglichen Boden voll in Gebrauch. Nicht zugänglich aber waren zu jener Zeit Sumpfgebiete und Wälder; sie blieben von der Bearbeitung frei, weil sie als altes Königsland herrenlos waren und im Zuge der Ausbildung von Herrschaftsberei- chen von den neuen Territorialherren in Anspruch und Eigentum ge nommen wurden.

Da die werdende Stadt von sich aus nicht auf den Grund und Boden zurückgreifen konnte, der von den bestehenden Siedlungen bereits in Anspruch und Besitz genommen war, blieben nur zwei Möglichkeiten, um den Bewohnern das notwendige Land zu verschaffen, das sie für ihre Lebensnotwendigkeiten brauchten:

Der eine Weg wäre gewesen, umliegende, nahegelegene Siedlungen durch mehr oder weniger starken Druck der Stadtherrschaft zu zwin- gen, sich der Stadt anzuschließen und von dort aus ihre Felder weiter zu bewirtschaften. Für diesen Weg gibt es- zumindest für die Früh- zeit der Stadt- keine Anhaltspunkte. Zwar sind, wie wir noch sehen