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Geschichte von Gießen und der Umgegend von der ältesten Zeit bis zum Jahre 1265 : auf Grund der Materialsammlung des Localvereins für die Geschichte von Gießen zsgest. / von Dr. F. Kraft, Hofgerichts-Präsident
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zur Hälfte an Naſſau abgetreten war, mußte es ſein eigenes gemeinſchaftliches Gericht erhalten, um ſo mehr als es darauf befeſtigt und zur Stadt erhoben wurde; es betrachtete aber noch bis ins 17. Jahrhundert das Schöffengericht zu Gießen als ſeinen Oberhof(ſ.§. 21). In dieſem privativ Gießener Bezirk lag noch das Dörfchen Lindes(Lindehe), jetzt Klein⸗ linden genannt, welches ebenſalls nicht zum Stadtgericht zu Gießen gehörte; dies erklärt ſich daraus, daß daſſelbe als neuere An⸗ lage in einer Mark entſtanden war, in welcher die Einwohner von Selters und Heuchelheim bereits poſſeſſionirt waren, weß⸗ halb der Ort mit ſeiner neuen Feldmark eine beſondere Cent bildete, deren Centgericht von Schöffen aus Kleinlinden, Gießen und Heuchelheim beſetzt war.¹) Kleinlinden(minor villa dicta Lindes) kommt zwar erſt 1280 urkundlich vor, exiſtirte aber doch ſicher ſchon früher.

Daß die Burg Vetzberg nur Merenberg reſp. Naſſan zuſtand, die Ganerben derſelben nur von dieſen ihre Lehn trugen, iſt aus ſpäterer Zeit nicht zweifelhaft, ¹²) aber auch für die hier in Rede ſtehende Periode anzunehmen. Vetzberg iſt urſprünglich in der Gemarkung Rodheim entſtanden, das zum gemeinen Land an der Lahn gehörte, welche Gemeinſchaft auch ſicher ſchon damals beſtand; es wird von dieſer Gemar⸗ kung beinahe ganz umſchloſſen; es bildete ein Filial der Kirche zu Rodheim und hatte mit dieſem Ort und dem anderen Fi⸗ lial Fellingshauſen eine gemeinſchaftliche Waldmark. Wäre nun Vetzberg nicht ſchon damals, wie jetzt noch, mit ſeiner nur die Spitze des Bergs, worauf es liegt, rund umſchreiben⸗ den kleinen Gemarkung ausgeſchieden und Merenberg allein gehörig geweſen, ſo würde man ſicher aus ſpäterer Zeit irgend eine Nachricht von ſeiner Trennung und Ueberweiſung an Merenberg oder Naſſau allein finden, wovon aber keine Spur exiſtirt. Allerdings glanubte man den Beweis dafür in der⸗

¹i) Siehe deſſen Weisthum in Beurk. Nachrichten II. Nr. 237. ¹2) Wenck a. a. O. Th. 3, S. 166. Abicht a. a. O. Th. 1, S. 102,