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Geschichte von Gießen und der Umgegend von der ältesten Zeit bis zum Jahre 1265 : auf Grund der Materialsammlung des Localvereins für die Geschichte von Gießen zsgest. / von Dr. F. Kraft, Hofgerichts-Präsident
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dieſelben als rohe Darſtellungen theils diverſer bekannter Stände, eines Biſchofs, eines Prieſters und Kirchendieners, einer Nonne, eines Kriegers mit ſeinen Gefangenen, von Bau⸗ handwerkern, Landleuten mit Fuhrwerken und theils von phan⸗ taſtiſchem Gethier, wie es auch an kirchlichen Bauwerken des früheren und ſpäteren Mittelalters ſich häufig zeigt, ohne inneren Zuſammenhang und höhere Bedeutung von der unge⸗ übten Hand eines Steinmetzen jener alten Zeit ausgehauen, erſcheinen. Da auch Paſtor Hoffmann in ſeinen geſchichtlichen Nachrichten von Großenlinden ſowohl über die Kirche und das Rathhaus, ein theilweiſe ebenfalls ſehr altes Gebäude, als überhaupt über Großenlinden alle geſchichtlich intereſſanten Data geſammelt und mitgetheilt hat, ſo wird es hier nur einer Hinweiſung hierauf bedürfen.

Daß auch das Steinbacher Gericht, welches nicht zum Schöffengericht der Stadt Gießen gehörte und aus den 6 Orten Steinbach, Garbenteich(Gerwartseich) Wazzenborn, Steinberg (urſprünglich Lothen), Erlebach und Fronebach(das ſpäter wieder ausgegangene Pohlheim lag wenigſtens ſeit 1245 auch in dem⸗ ſelben),) beſtand, ſchou zu Pfalzgraf Wilhelms Zeiten dieſem allein gehörte, iſt ebenfalls oben(§. 18) nachzuzeigen verſucht worden; die Gleichzeitigkeit der Entſtehung dieſer Dörfer, die Gemeinſchaft des Kirchſpiels und vieler Gerechtſame mag Ver⸗ anlaſſung geweſen ſein, daß für ſie ein beſonderes Gericht mit einem eigenen Schultheiß angeordnet wurde, noch ehe in Gießen ein Schöffengericht exiſtirte. In dieſes ging das Gericht der alten Wieſecker Mark um ſo leichter über, als die Orte der⸗ ſelben wohl zunächſt den Stamm der Einwohner der Stadt abgegeben hatten. Die anderen privativ eigene Orte Groß⸗ linden und Klein-Rechtenbach wurden wahrſcheinlich bei der Theilung inſoweit zum Stadtgericht geſchlagen, als Erſteres nicht ſein eigenes Vogteigericht hatte. Nachdem Großenlinden

¹⁰) Wagner, Wüſtungen, Oberheſſen, S. 203.

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