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Geschichte von Gießen und der Umgegend von der ältesten Zeit bis zum Jahre 1265 : auf Grund der Materialsammlung des Localvereins für die Geschichte von Gießen zsgest. / von Dr. F. Kraft, Hofgerichts-Präsident
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erſchien und welcher, nachdem der Deutſche Orden 1753 darauf eine Widerlegungsſchrift:

Entdeckter Ungrund der heſſiſchen Einwendungen ꝛc. hatte ausgehen laſſen, ein zweiter Theil derBeurkundeten Nachrichten ꝛc. 1755 folgte, die auf die alte Herrſchaft und Stadt Gießen bezüglichen vorhandenen Urkunden, ſoweit ſie für ſeine Zwecke geeignet waren, benutzt und bekannt gemacht und dadurch das bisher über die Geſchichte dieſes Landestheils herrſchende Dunkel ziemlich vollſtändig erhellt. Der berühmte heſſiſche Geſchichtsſchreiber Geh. Conſiſtorial⸗ und Oberſchul⸗ rath, Gymnaſial⸗Director Helfrich Bernhard Wenck hatte darauf in ſeinem dritten Band der heſſiſchen Landesgeſchichte, Frank⸗ furt 1803, in§. 1423 die Geſchichte der Grafen von Glei⸗ berg, der Pfalzgrafen von Tübingen, ſoweit dieſelbe ſich auf die Herrſchaft Gießen bezog, der Herrn von Merenberg und der Grafen von Cleeberg mit gewohnter Umſicht und Sorgfalt, leider als ſein letztes Werk, behandelt und damit ſchon Alles möglichſt ins Klare gebracht, was die ihm bekannten Quellen zu liefern vermochten. Später hat Geheime Rath Profeſſor Dr. Nebel in Juſti's heſſiſchen Denkwürdigkeiten eine kurz ge⸗ faßte Geſchichte von Gießen begonnen. Damit war beinahe Alles, was ſich aus der älteſten Periode über Gießen vor⸗ bringen ließ, erſchöpft und zwar beinahe überall in enger Ver⸗ bindung mit der Geſchichte der Umgegend. Es konnte daher meiſt nur Aufgabe der jetzigen Bearbeitung ſein, das bereits Vorhandene an der Hand neuerer geſchichtlicher Beurtheilung und Auffaſſung und auf Grund genauerer Localkenntniß zu prüfen, nöthigenfalls zu berichtigen, weitere Schlüſſe daraus zu ziehen und es aus den wenigen ſpäter bekannt gewordenen Quellen zu vervollſtändigen. Dadurch wurde die theilweiſe Nothwendigkeit einer Kritik des Früheren und eines Eingehens in das geſammte im Zuſammenhang ſtehende Material herbei⸗ geführt und zu einem Verſuch der Ergänzung des Mangelnden durch möglichſt gerechtfertigte Vermuthungen aufgefordert, deren