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Beſtätigung oder Verwerfung denn einem ſpäteren glücklichen Finder vollſtändigerer urkundlichen Beweiſe vorbehalten bleiben muß.
Der Wunſch, über manche zweifelhafte Fragen möglichſte Gewißheit zu erhalten, machte es auch zuletzt noch erforderlich, auf das Erſcheinen einiger Quellenſammlungen, welche ſeit längerer Zeit erwartet werden konnte, namentlich des fünften Bandes der von Geheimenrath Baur in den Druck gegebenen Urkunden zur heſſiſchen Geſchichte, und der unter dem Titel: „Die vormaligen geiſtlichen Stifte im Großherzogthum Heſſen“ nunmehr vorliegenden Ueberſicht der wichtigſten Urkunden der Klöſter und Stifte der Provinzen Starkenburg und Oberheſſen von Hofrath Wagner, zu warten, um ſich zu überzeugen, ob ſich darin nichts für unſere Aufgabe Brauchbares finde. Leider war die Ausbeute nicht groß; was aber zu benutzen war, iſt nachgetragen worden.
An bisher noch unbekannt geweſenen Urkunden konnte dieſem erſten Heft nichts beigegeben werden; Gudenus, Wenck, Baur und andere Quellenſammler haben bereits Alles, was der Verein aus der älteſten Zeit auffinden konnte, gebracht. Indeß konnte doch Einiges im Text berichtigt werden. Da es nun auch zu unangenehm iſt, die Belegſtellen, deren Ver⸗ gleichung oft nicht zu umgehen iſt, aus einer großen Anzahl von Quellenwerken, die nicht immer gleich zu Gebote ſtehen, nachzuſchlagen, ſo mußte es als zweckmäßig angeſehen werden, wenigſtens die erheblichen Stellen der betreffenden Urkunden im Auszug in einem Urkundenbuch anzuhängen. Es ſchließen ſich dieſe Auszüge an das Urkundenbuch an, welches die Stadt Gießen aus den von dem Verein geſammelten möglichſt cor⸗ recten Copien der Urkunden hat anfertigen laſſen.
Darmſtadt, im Juli 1873. Dr. Kraft,
Operappellations⸗ und Cafſations⸗Gerichts⸗Rath.


