Druckschrift 
Thesen welche zur Erlangung der Venia Docendi auf der Ludewigs-Universität zu Giessen den 8. Januar 1848, Morgens 10 Uhr öffentlich vertheidigen wird / Dr. jur. Carl Neuner aus Darmstadt
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen

Nach heutigem gemeinem Criminalrechte

kann eine uiversitas als solche kein Verbre-

chen begehen.

X.

Auch durch Anzeigen kann nach gemeinem deutschem Straſprocessrechte ein vollständiger Beweis geliefert, und darauf ein Straferkennt-

niss gebaut werden.

XI.

Der Rechtsgrund der Kirchengewalt evan- gelischer Landesherrn über die evangelische Kirche ihres Landes ist weder in dem Epis- copal- noch in dem Territorial- noch in dem Collegial-System, sondern unter den Umständen, unter welchen sich die evangelische Kirche ge- bildet hat, lediglich in der von den Landes- herrn vorgenommenen Besitzergreifung dieser

Gewalt zu finden.