XII.
Es gibt keine praktisch anwendbare ge- meinrechtliche Theorie der Succession in ein
deutsches Territorium.
(Die Inaugural-Dissertation, gegenwärtig noch unter der Presse, wird in den nächsten Tagen erscheinen.)
XII.
Es gibt keine praktisch anwendbare ge- meinrechtliche Theorie der Succession in ein
deutsches Territorium.
(Die Inaugural-Dissertation, gegenwärtig noch unter der Presse, wird in den nächsten Tagen erscheinen.)