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Thesen welche zur Erlangung der Venia Docendi auf der Ludewigs-Universität zu Giessen den 8. Januar 1848, Morgens 10 Uhr öffentlich vertheidigen wird / Dr. jur. Carl Neuner aus Darmstadt
Entstehung
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fenen, insbesondere zwischen paterfamilias und ſiliusfumilias, ist im römischen Rechte nicht

begründet.

VI.

Der Widerruf eines in einem Civilpro- cesse von der Partei oder ihrem Anwalte irr- thümlich gemachten Zugeständnisses kann vor rechtskräftigem Enderkenntnisse durch den blosen Beweis der Unwahrheit der zugestan-

denen Thatsachen geschehen.

VII.

Das Näherrecht ist seiner heutigen Be- deutung nach ein persönliches, kein dingliches

Recht.

VIII.

Die Unterlassung der Lehnsmuthung zieht sowohl dann, wenn sie aus böslicher Absicht, als auch, wenn sie aus bloser Nachlässigkeit

unterbleibt, die Privation des Lehns nach sich.