Druckschrift 
Thesen welche zur Erlangung der Venia Docendi auf der Ludewigs-Universität zu Giessen den 8. Januar 1848, Morgens 10 Uhr öffentlich vertheidigen wird / Dr. jur. Carl Neuner aus Darmstadt
Entstehung
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es daher die Würdigung des organischen Zu- sammenhangs des Rechts und die Deutlichkeit, dass nach den in jenen Eintheilungen enthal- tenen Beziehungen gleich von vorn herein die Rechte selbst, und nicht erst die Klagen, be-

trachtet werden.

III.

Die sog. communio juris pro indiriso, be- sonders also das sog. condominium pro indiriso, hat, das Verhältniss der Mitberechtigten unter sich betrachtet, zum eigentlichen Gegenstande nicht sowohl die in dieser communio begriffe- nen Vermögensgegenstände selbst, als viel-

mehr deren Vermögenswerth.

IV. Das jus poenitendi bei den sog. Innomi- nat-Contracten des römischen Rechts findet

heutzutage keine Anwendbarkeit mehr.

V.

Eine Personen-Einheit zwischen dem In-

haber des jus und den diesem Jus Unterwor-