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Thesen welche zur Erlangung der Venia Docendi auf der Ludewigs-Universität zu Giessen den 8. Januar 1848, Morgens 10 Uhr öffentlich vertheidigen wird / Dr. jur. Carl Neuner aus Darmstadt
Entstehung
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I.

Die Idee der Verjährbarkeit der Rechte

ist auch nach Naturrecht begründet.

II.

Die römischen Eintheilungen der Klagen in actiones direclae und uliles, acliones rulga- res und in factum, actłiones rei persecuto- riae, poenales und miætae, actiones slricli juris und bonae fidei enthalten nur dem äus- seren Anscheine nach und nur mittelbar den Klagen eigenthümliche Eintheilungen, dem Wesen nach enthalten sie vielmehr Einthei- lungen der Rechte selbst; bei einer Dar-

stellung des römischen Privatrechts erfordert