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Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät II. Abteilung der Ludwigs-Universität Gießen / genehmigt durch Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 15. März 1938
Entstehung
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Farbkarte 13

chen Fakultät, II. Abteilung igs⸗Aniverſität Gießen ß des Reichsminiſters für Wiſſenſchaft,

olksbildung vom 18. März 1938 7. A. 562/38).

§ 1.

wird durch eine Prüfung erworben, in

chzuweiſen hat, daß er Fragen von wiſſen chtig zu ſtellen und zu behandeln vermag.

eht in der Beurteilung einer vom Be udlung(Diſſertation) und einer darauf

üfung.

§ 2.

ot, je nachdem ob der Bewerber eine Diſſer er Mathematik und Naturwiſſenſchaften, er Wirtſchaftswiſſenſchaften einreicht, den

Doktors der Naturwiſſenſchaften(Dr. ſchaft(Dr. agr.) oder der Wirtſchafts⸗

hat das Reifezeugnis einer anerkannten le oder ein als gleichwertig anerkanntes