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Satzungsentwurf für ein "Allgemeines studentisches Ehrengericht, Giessen" / [Studentenschaft Gießen]
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Farbkarte 13

für ein

entisches Ehrengericht, Giessen.

§ 1. ſent zur Beilegung und Entscheidung er Studenten. Es ist prinzipiell neutral gleicher Weise den Standpunkt des hängers.

in sind gleichmäßig im A. S. E. ver- nder Nichtinkorporierten werden durch eter gewahrt.

§ 3. und die Nichtinkorporierten stellen für schuß des Ehrengerichts je einen Ver- Kschuß tritt zu Beginn jeden Semesters aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. § 4. z bei einem Ehrenhandel wird durch herbeigeführt. § 5.

t setzt sich aus je 2 Ehrenrichtern der

nen, deren Mitglieder am Ehrenhandel

Nichtinkorporierter beteiligt, So hat er stellen. Den Vorsitz führt ein von

n aus dem W. A. gewählter Ver- ner der beteiligten Korporationen an- falle entscheidet der Vorsitzende des führt einer der Ehrenrichter.