Farbkarte 13
für ein
entisches Ehrengericht, Giessen“.
§ 1. ſent zur Beilegung und Entscheidung er Studenten. Es ist prinzipiell neutral gleicher Weise den Standpunkt des hängers.
in sind gleichmäßig im A. S. E. ver- nder Nichtinkorporierten werden durch eter gewahrt.
§ 3. und die Nichtinkorporierten stellen für schuß“ des Ehrengerichts je einen Ver- Kschuß tritt zu Beginn jeden Semesters aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. § 4. z bei einem Ehrenhandel wird durch herbeigeführt. § 5.
t setzt sich aus je 2 Ehrenrichtern der
nen, deren Mitglieder am Ehrenhandel
Nichtinkorporierter beteiligt, So hat er stellen. Den Vorsitz führt ein von
n aus dem W. A. gewählter Ver- ner der beteiligten Korporationen an- falle entscheidet der Vorsitzende des führt einer der Ehrenrichter.


