10. Satzungen der Oſann⸗Beulwitz⸗Stiſtung.
Reiſen und daneben auch zu anderen wiſſenſchaftlichen Zwecken be⸗ willigt. Die Vergebungen erfolgen jedes Jahr in der Regel im Laufe des Januars. Bewerbungen ſind vor dem 1. Dezember bei
der Pflegſchaft einzureichen. Die Vergebungen ſollen die Fakultäten möglichſt im Ver⸗
hältnis zur Zahl ihrer Mitglieder berückſichtigen. § 13. Die Pflegſchaft erſtattet jährlich dem Geſamtſenat Bericht über ihre Tätigkeit. § 14. Auf Antrag der Pflegſchaft kann der Geſamtſenat Änderungen der Satzungen beſchließen.
Übergangsbeſtimmung. Die Zeit der erſten Ausſchreibung beſtimmt die Pflegſchaft.
V. 19.— 400. Kindt Gießen.


