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Satzungen der Osann-Beulwitz-Stiftung / erlassen vom Gesamtsenat am 2. Febuar 1918
Entstehung
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Nr. 10.

Satzungen der Oſann⸗ZBeulwitz⸗Stiftung.

Erlaſſen vom Geſamtſenat am 2. Februar 1918).

§ 1.

Der Nachlaß der Eheleute Dr. med. Guſtav Oſann in Wies⸗ baden und Helene Oſann, geb. von Beulwitz, wird zur Errichtung einer Oſann⸗Beulwitz⸗Stiftung an der Univerſität Gießen verwendet.

§ 2.

Für das Vermögen der Stiftung ſorgt der Verwaltungs⸗ ausſchuß der Univerſität unter Zuziehung des Stiftungsdeputatus. Im übrigen führt eine Pflegſchaft die Verwaltung.

Die Pflegſchaft beſteht aus dem Stiftungsdeputatus als dem Vor⸗ ſitzenden und ſechs anderen ordentlichen Profeſſoren der Univerſität. Dieſe werden vom Geſamtſenat auf fünf Jahre gewählt, und zwar zwei aus der Philoſophiſchen Fakultät(ein Vertreter der philologiſch⸗ hiſtoriſchen Fächer und einer der mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen Fächer) und je einer aus den anderen Fakultäten. Die Wahl er⸗ folgt nach Anhörung der Fakultäten.

Nach den erſten drei Jahren ſcheiden von den gewählten Mit⸗ gliedern drei aus, die durch das Loos beſtimmt werden.

Ausſcheidende Mitglieder können für die unmittelbar folgende Wahlzeit nicht wieder gewählt werden.

Als Amtsjahr gilt das Kalenderjahr.

§ 3.

Der Zinsertrag wird zu Reiſeſtipendien für Studierende und andere wiſſenſchaftlich gebildete Bewerber aller Fakultäten verwendet, die eine von der Pflegſchaft ausgeſchriebene Aufgabe bearbeitet und dafür den Preis erhalten haben. Und zwar werden zwei Gattungen von Ausgaben ausgeſchrieben: die erſte für Studierende, die zweite für andere wiſſenſchaftlich gebildete Bewerber aller Fakultäten.

*) Die Satzungen gelten vorläufig für drei Jahre vom 1. April 1919 ab.