10. Satzungen der Oſann⸗Beulwitz⸗Stiftung.
§ 4.
ür Studierende werden drei Gruppen von Preisaufgaben
F ne — Fuildet Für jede Gruppe werden neun Einzelpreiſe im Betrag d
in je vierhundert Mark ausgeſetzt. In jedem Jahre werden die Preiſe einer dieſer Gruppen ausgeſchrieben. In jeder Gruppe ſtehen zu: der Theologiſchen, der Juriſtiſchen und der Veterinärmediziniſchen Fakultät je ein Preis, der Mediziniſchen zwei, der Philoſophiſchen vier. Die Fakultäten beſchließen vor der erſten Ausſchreibung über die Zuweiſung der einzelnen Preiſe an die in ihnen vertretenen Einzelgebiete der Wiſſenſchaften. Dabei ſollen in möglichſt regel⸗ mäßigem Wechſel ihre ſämtlichen Fächer berückſichtigt werden. Änderungen in der Zuweiſung können die Fakultäten be⸗ ſchließen. Dieſe Beſchlüſſe bedürfen der Genehmigung der Pfleg⸗ ſchaft; ſie ſollen der Pflegſchaft vor Jahresſchluß mitgeteilt werden.
§ 5.
Um dieſe Preiſe können ſich Studierende bewerben, wenn ſie mindeſtens in einem der beiden Semeſter an der Univerſität Gießen immatrikuliert ſind, die auf die Stellung der Aufgabe folgen.
§ 6.
Für andere wiſſenſchaftlich gebildete Bewerber werden gleichfalls drei Gruppen von Preisaufgaben gebildet. Für jede Gruppe werden vier Einzelpreiſe im Betrag von je tauſend Mark ausgeſetzt. In jedem Jahre werden die Preiſe einer dieſer Gruppen ausgeſchrieben und zwar je ein Preis aus dem Gebiete der Medi⸗ ziniſchen und der Philoſophiſchen Fakultät, der dritte aus den Ge⸗ bieten der anderen Fakultäten, deren Reihenfolge die Pflegſchaft beſtimmt. Die Fakultät, aus deren Gebiet der vierte Preis aus⸗ geſchrieben wird, wird von der Pflegſchaft von Fall zu Fall be— ſtimmt. 2
Für die Zuweiſung der Preiſe an die Einzelgebiete der Wiſſen⸗ ſchaften gelten die Beſtimmungen des§ 4 Abſ. 2.
§ 7.
Zur Bewerbung um dieſe Preiſe ſind zugelaſſen:
1) Dozenten der Univerſität Gießen, ſoweit ſie nicht Mit⸗ glieder des Geſamtſenats ſind, die wiſſenſchaftlichen Be⸗ amten der Univerſitäts⸗Bibliothek, die Aſſiſtenten der Uni⸗ verſität, ſoweit ſie nicht Studierende ſind, die Lektoren und die Repetenten;
2) frühere Studierende der Univerſität Gießen.
Vorausſetzung für die Bewerbung iſt bei den unter 1) Ge— nannten, daß ſie mindeſtens in einem der beiden Semeſter, die auf die Stellung der Aufgaben folgen, an der Univerſität Gießen im Amte ſtehen; bei den unter 2) Genannten, daß ſie ihre Studien


