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Die Nationalökonomie als Unterricht- und Prüfungsgegenstand : Hinweise und Ratschläge / von Dr. jur. et phil. M. Biermer, ordentlichem Professor der Staatswissenschaften und Direktor des Staatswissenschaftlich-Statistischen Seminars
Entstehung
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ſchaftsgeſchichte Rechtsgeſchichte iſt, müſſen juriſtiſche Disziplinen die vorhandene Lücke ausfüllen. In jedem Falle empfiehlt es ſich für den Nationalökonomen, Hiſtoriker und Wirtſchafts⸗ hiſtoriker, der in der philoſophiſchen Fakultät promovieren will, neben ernſten rechtsgeſchichtlichen auch ſtaatsrechtlichen Studien obzuliegen.